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TELES: Erstes Urteil zugunsten ihrer VoIP-Patente




Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Berlin, den 14.11.2005. Diese Mitteilung erfolgt dem AnSVG entsprechend, gemäß § 13 (Absatz 1) und § 15 (Absatz 1).

Die TELES hat soeben die Bestätigung dafür erhalten, dass das Landgericht Mannheim ihrer Patentverletzungs-Klage gegen die Quintum Technologies Inc. stattgegeben und die Verletzung des europäischen TELES-VoIP-Patents

EP 0 929 884 durch den Tenor-Switch der Quintum festgestellt hat. Sie hat damit in ihren einschlägigen VoIP-Patentverletzungs-Klagen (siehe www.teles.de ) das erste Urteil zu ihren Gunsten erwirken können.

Soeben hat die TELES außerdem festgestellt, dass die AVM ihre VoIP-Box - sie wurde von der TELES aus gleichem Grunde angegriffen, hatte aber damals noch keine automatisierte "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität und wurde vom Landgericht Mannheim in ihrer damaligen Version als die TELES-Patente nicht verletzend erachtet - mittlerweile mit einer solchen automatisierten "ISDN-Fallback"-Funktionalität ausgestattet hat, offensichtlich der allgemeinen Markt-Entwicklung folgend. Die TELES beabsichtigt deshalb deren neue Version umgehend beim Landgericht Mannheim aus gleichem Grunde anzugreifen.

Die TELES ist von der Stabilität dieser Rechtsprechungs-Lage überzeugt und beabsichtigt deshalb, weitere Patentverletzungs-Klagen gegen VoIP-Produkte mit "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität einzureichen, sobald diese darin durch Tests der TELES nachgewiesen sind.

 

Prof. Dr.-Ing. Sigram SchindlerVorstandsvorsitzender der TELES



Quelle: TELES AG INFORMATIONSTECHNOLOGIEN / pressrelations.de

14.11.2005 - 18:00 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 285 X