LG KÖLN: KEIN URHEBERSCHUTZ FÜR MULTIMEDIA-PRÄSENTATION
Keine Rechtssicherheit für Webdesigner und Computergrafiker
Dienstag, 19.07.2005 - Die Leistungen eines Computergrafikers sind nicht durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie sich auf eine "alltägliche grafische Gestaltung der Benutzeroberfläche" beschränken. Dies hat das Landgericht Köln jetzt entschieden (Urteil vom 15.6.2005, Az. 28 O 744/04).
Ein Multimedia-Designer hatte eine aufwändige Lern- und Präsentations-CD-ROM professionell gestaltet Die CD-ROM zeichnete sich durch einen einheitlichen optischen Eindruck aus und enthielt unter anderem eine Reihe von Grafiken, Fotos und Animationen.
Dem Auftraggeber gefiel die Präsentation so gut, dass er sie - ohne Zahlung eines zusätzlichen Honorars - auf seine Website aufnahm. Hiergegen wehrte sich der Designer unter Hinweis auf seine Urheberrechte.
Das LG Köln wies die Klage ab und vertrat die Auffassung, dass die Präsentation urheberrechtlich nicht geschützt sei. Es handele sich weder um ein Sprachwerk noch um ein Werk der bildenden Kunst noch um ein Sammelwerk oder ein Datenbankwerk. Jeglicher Urheberschutz scheitere daran, dass es an der "erforderlichen Schöpfungshöhe" fehle.
Legt man den strengen Maßstab des LG Köln zugrunde, genießen die Leistungen von Webdesignern und Computergrafikern nur selten Urheberschutz. Ähnlich streng sieht dies das OLG Hamm (Urteil vom 24.8.2004, Az. 4 U 51/04). Die gegenteilige Auffassung vertritt das LG München I, das vor kurzem den Urheberschutz des "Gesamterscheinungsbilds" einer Website eindeutig bejahte (Urteil vom 11.11.2004, Az. 7 O 1888/04).
Niko Härting: "Das Urteil des LG Köln ist ein harter Schlag für kreative Webdesigner, die sich auf das Urheberrecht derzeit nicht verlassen können. Es fehlt an einem ausdrücklichen gesetzlichen Schutz von Multimedia-Werken. Um Rechtssicherheit zu schaffen und den Design-Klau zu stoppen, sollte der Gesetzgeber rasch handeln und die Lücke im Urheberrecht schließen."
Zu OLG Hamm: http://www.haerting.de/de/3_lawraw/archiv/urheberrecht.php?we_objectID=681
Zu LG München I: http://www.haerting.de/de/3_lawraw/archiv/urheberrecht.php?we_objectID=661&pid=293
HÄRTING RechtsanwälteGipsstr. 210119 BerlinTel +49 30 28 30 57 40Fax +49 30 28 30 57 44 mailhaerting.de www.haerting.de
Quelle: KANZLEI HÄRTING / pressrelations.de
20.07.2005 - 9:51 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 93 X

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