Landkreis Landsberg mit barrierefreiem Internet / Spezialisten von allgäuNet setzen kniffligen Onlineauftritt um
Worddownload: http://www.jensen-media.de/download/allgaeunet/landsberg_barrierefrei.doc Bilddownload: http://www.jensen-media.de/webgalerie/allgaeunet/landsberg_barrierefrei/index.html Landkreis Landsberg mit barrierefreiem Internet
Spezialisten von allgäuNet setzen kniffligen Onlineauftritt um
Buchloe (jm) - Das Landratsamt Landsberg ist Vorreiter für das so genannte "barrierefreie Internet", das nun auch blinden Menschen eine Nutzung der Homepage www.landkreis-landsberg.de ermöglicht. Die Behörde zählt damit bundesweit zu den ersten Kommunen, die ihre Homepage behindertengerecht umprogrammiert haben.
Bekanntlich müssen bis Ende 2005 alle öffentlichen Einrichtungen nachziehen und ihren Online-Auftritt "barrierefrei" gestalten. "Das ist nicht zu unterschätzen. Hier kommt jede Menge Arbeit auf die Behörden zu", erklärt Stefan Bachfischer von der Internetagentur allgäuNet GmbH aus Buchloe, die für den vorbildlichen Internetauftritt des Landkreises Landsberg verantwortlich ist. Bachfischer empfiehlt daher allen IT-Verantwortlichen in den Kommunen, sich möglichst rasch mit dem Thema auseinanderzusetzen. "Bis zur absoluten Deadline 31. Dezember 2005 sind zwar noch ein paar Wochen Zeit, aber die Umstellung auf einen barrierefreien Onlineauftritt muss gut durchdacht und mit einem entsprechenden Vorlauf projektiert sein. Wer sich zu spät damit beschäftigt, läuft Gefahr, dass ihm am Ende plötzlich die Zeit davon rennt."
Das barrierefreie Internet biete den Kommunen aber nicht nur jede Menge Auflagen, sondern auch neue Chancen. "Wenn schon umprogrammiert werden muss, dann könnte man bei dieser Gelegenheit auch den Relaunch der Seite oder die Einführung eines flexiblen Content-Management-Systems ins Auge fassen", so Projektleiterin Beate Ebnet von allgäuNet.
Die technischen Anforderungen an eine barrierefreie Internetseite sind laut allgäuNet enorm, weil verschiedene Handicaps auch nach verschiedenen Lösungen verlangen. Blinde Menschen etwa steuern ihren Computer nicht über Schaltflächen, sondern nur mit Hilfe der Tastatur. Der Inhalt der Internetseite wird dem Benutzer über einen so genannten Screenreader vorgelesen. Damit der Screenreader auch den Inhalt von Navigationsleisten erfassen kann, dürfen die Navigationselemente künftig nicht mehr allein als Grafik vorhanden sein. "Es braucht zwingend einen Alternativtext", erklärt Ebnet.
Bei der Auswahl der Schriftgrößen müsse zudem daran gedacht werden, dass sehbehinderte Menschen Schriften häufig über ein Großbildsystem oder die Browser-Einstellungen vergrößern müssen, fügt Bachfischer hinzu. "Es dürfen also nur skalierbare und keine festen Schriften verwendet werden." Auch was die farbliche Gestaltung der Homepage angehe, gelte es bestimmte Dinge zu beachten. Stefan Bachfischer: "Die Kombination von Hintergrund- und Schriftfarbe sollte so ausgewählt werden, dass zwischen ihnen ein deutlicher Kontrast besteht und sie auch bei Farbumkehrung gut lesbar sind."
Weitere Informationen: allgäuNet GmbH, Nebelhornstraße 8, 86807 Buchloe, Telefon 08241/96869-0, Telefax 08241/96869-26, E-mail: info
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Quelle: ALLGÄUNET / pressrelations.de
25.10.2005 - 18:00 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 185 X
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