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Kulturstaatsminister wird gestärkt


- Äußerungen des Deutschen Kulturrates in seiner Mitteilung entbehren jeder Grundlage und sind nicht zutreffend

Zu der Verlautbarung des Deutschen Kulturrates zur Interessenvertretung Deutschlands bei Verhandlungen zur Kulturpolitik in den Gremien der EU ("Koalition entmachtet Kulturstaatsminister") vom 9. November 2005 erklärt der Obmann für Kultur und Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Neumann MdB:

Die Äußerungen des Deutschen Kulturrates in seiner Mitteilung entbehren jeder Grundlage und sind nicht zutreffend. Dem Kulturrat lag der Textentwurf der Koalition, den er interpretiert, offensichtlich gar nicht vor.

Wir wollen den bestehenden Grundgesetz-Artikel 23 Abs. 6 präzisieren: Nur bei ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnissen der Länder sind diese auch - wie bisher - in den Gremien der EU zuständig.

Alle Rahmenbedingungen für die Kultur - europäisches Urheberrecht, Folgerecht, Umsetzung von EU-Richtlinien, etc. - sollen wie bisher, nun aber mit expliziter Kompetenzfestschreibung, durch den oder die "Beauftragte/n der Bundesregierung für Kultur und Medien" auf EU-Ebene gestaltet werden.

Es ist das Gegenteil von dem zutreffend, was der Deutsche Kulturrat mutmaßt: Die bisher nicht festgeschriebenen Kompetenzen des Bundes in Sachen EU-Kulturpolitik sollen nun im Grundgesetz stehen. Dadurch wird das Amt des oder der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgewertet.

Mutmaßungen ohne Kenntnis der Tatsachen aber schaden dem Ansehen des Amtes und der deutschen Kulturpolitik.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik 1, 11011 Berlin mailto:fraktioncducsu.de Politik mit Durchklick http://www.cducsu.de



Quelle: CDU/CSU-FRAKTION / pressrelations.de

10.11.2005 - 18:02 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 62 X