Zypries übernimmt Schirmherrschaft für Opferhilfezentrum
Berlin, 24. Juni 2005 - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries baut ihr Engagement für Opferschutz weiter aus und hat heute die Schirmherrschaft für ein neu gegründetes Opferhilfezentrum in Darmstadt übernommen.
In diesem Zentrum wird jugendlichen Kriminalitätsopfern dabei geholfen, die Straftat aufzuarbeiten, ihnen beim Umgang und der Bewältigung ihrer Ängste zur Seite stehen und sie auf Vernehmungen bei Staatsanwaltschaft oder Gericht vorbereiten und auf Wunsch begleiten. Zudem hat sich das Opferhilfezentrum zum Ziel gesetzt, Sozialbeziehungen zwischen Täter(-gruppen) und Opfer aufzubauen und zu verbessern.
"Bei kriminellen Handlungen unter Jugendlichen kommen die Opfer in der Nachsorge häufig noch viel zu kurz. Weil ich die Unterstützung jugendlicher Kriminaltiätsopfer für ganz besonders wichtig halte, habe ich die Schirmherrschaft für dieses Zentrum übernommen. Justiz und Jugendsozialarbeit kümmern sich bislang oft vor allem um die Täter. Aus Gesprächen mit Jugendlichen, die selbst Opfer einer Straftat geworden sind, weiß ich, dass sie sich oft allein gelassen fühlen. Sie brauchen Unterstützung, um das Erlebte verarbeiten zu können, aber auch praktische Hilfe, um mit ungewohnten Situationen wie der Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht zurecht zu kommen. Diese Hilfe zur Selbsthilfe wird das Opferhilfezentrum leisten", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Opferhilfe auszubauen ist ein Ziel, das Bundesjustizministerin Zypries seit ihrem Amtsantritt konsequent verfolgt. Im Opferrechtsreformgesetz, das im Herbst 2004 in Kraft getreten ist, sind viele Verbesserungen für Betroffene von Straftaten in die Strafprozeßordnung eingearbeitet worden. Nur beispielhaft seien genannt: mehr Möglichkeiten zur Videovernehmung per Standleitung, um dem Zeugen oder der Zeugin die Konfrontation mit dem Täter im Gerichtssaal zu ersparen oder die Anklagemöglichkeiten bei Sexualdelikten direkt beim Landgericht, damit der oder die Betroffene nur einmal in einer Hauptverhandlung öffentlich aussagen muss. Dazu gehört auch, dass Opfer Informationen über Haftentlassungen erhalten, damit sie dem Täter bei einem zufälligen Aufeinandertreffen nicht unvorbereitet gegenüber stehen. Aber auch der Anspruch auf Beistand im Strafverfahren und die Möglichkeiten zur Wiedergutmachung des Schadens gleich im Strafverfahren wurden noch einmal verbessert. Details dazu finden Sie unter www.bmj.bund.de/opferhilfe .
Aus Gesprächen der Bundesjustizministerin mit jugendlichen Betroffenen von Gewalttaten ist das Projekt entstanden, gemeinsam mit Fachleuten aus den Ministerien von Bund und Ländern einen jugendgerechten Wegweiser durch das Strafverfahren zu schreiben. Seit Ende 2004 ist dieser Wegweiser "Ich habe Rechte" kostenlos über publikationenbundesregierung.de zu beziehen oder kann unter www.bmj.bund.de/service als Broschüre heruntergeladen werden.
Aus dieser Zeit rührt das Engagement von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für eine Fort- und Weiterbildung derer, die jugendlichen Opfer von Kriminalität begleiten. Dieser Aufgabe widmet sich der Verein "RECHT WÜRDE HELFEN - Institut für Opferschutz im Strafverfahren", dessen Schirmherrin sie ebenfalls ist. Dieser gemeinnnützige Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die beruflich mit von Straftaten betroffenen jungen Menschen zu tun haben, sachgerecht und zielgruppengenau berufsbegleitend fortzubilden.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit desBundesministeriums der JustizVerantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane WirtzMohrenstr. 37, 10117 BerlinTelefon 01888 580-9030Telefax 01888 580-9046pressebmj.bund.de
Quelle: BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ (BMJ) / pressrelations.de
24.06.2005 - 15:41 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 222 X

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