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Bürokratie behindert Unternehmertum - Wirtschaftsjurist Mingers: „Verwaltungsvorschriften mit Verfallsdatum versehen“


Bonn-Südstadt - Deutschland erstickt in Bürokratie. Das Regelungsdickicht wächst von Jahr zu Jahr und ist ein großes Hindernis für den unternehmerischen Mittelstand. Alarmierend sind die Ergebnisse einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn. Die gesamten Bürokratiekosten der Unternehmen in Deutschland belaufen sich jährlich auf rund 46 Milliarden Euro. „Von den gesamten Bürokratiekosten entfallen dabei 84 Prozent auf mittelständische Unternehmen. Ihr Aufwand ist im Vergleich zu 1994 damit um fast 40 Prozent gestiegen“, so Markus Mingers vom Gewerbeverein Bonner Südstadt http://www.suedstadt-ev.de.

Studien von Instituten, Kommissionen und Sachverständigen weisen nach, dass die immer größer werdende Bürokratie in Deutschland mit immer mehr neuen Vorschriften und einer Zunahme der Regelungsdichte als Bremse für Unternehmen wirkt und so Wachstum und neue Arbeitsplätze verhindert. Allein in der vergangenen Legislaturperiode traten auf Bundesebene 2.197 Gesetze mit 46.779 Einzelvorschriften und 3.131 Rechtsverordnungen mit 39.197 Einzelvorschriften in Kraft. Deutschland schneidet auch im internationalen Bürokratievergleich schlecht ab. Zum Beispiel dauert in Großbritannien und Dänemark das Genehmigungsverfahren für die Gründung eines neuen Unternehmens nur vier Tage, in Deutschland 42 Tage. In einer Umfrage des Weltwirtschaftsforums zur Transparenz und Effizienz der Steuersysteme liegt Deutschland unter 102 Staaten auf dem letzten Platz.

„Angesichts der immensen Kosten, die Bürokratie verursacht, muss es eine grundsätzliche politische Aufgabe auf allen Ebenen sein, Bürokratie und Regelungswut nachhaltig abzubauen und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bürokratieabbau ist eine der wenigen kostengünstigsten Maßnahmen für den Staat, Unternehmen nachhaltig zu entlasten. Diese lapidare aber richtige Erkenntnis sollte sich auf allen staatlichen Ebenen durchsetzen“, fordert Mingers.

Verwaltungsvorschriften sollten eigentlich das Verwaltungshandeln erleichtern, den Gleichstellungsgrundsatz berücksichtigen und Willkür und rechtsfehlerfreie Auslegung ermöglichen. „Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die für so manchen Bürger oder für kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr überblickbar sind. Es macht deshalb Sinn, bei allen ab dem 1. Oktober entwickelten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, eine Befristung von fünf Jahren vorzusehen und zu prüfen, ob diese Vorschriften in Zukunft Bestand haben sollen“, fordert der Wirtschaftsjurist Mingers. Es mache auch Sinn, die bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu benennen, die mit einem Verfallsdatum versehen werden können. „Und schließlich macht es auch Sinn, bestehende Satzungen zu bündeln oder auch grundsätzlich mehr mit Generalklauseln zu arbeiten als mit vielen Detail- und Einzelfallregelungen. Gerade mit der Methode der so genannten Wegfallautomatik bei gleichzeitiger Umkehr der Beweislast bei Verwaltungsvorschriften wurden in verschiedenen Bundesländern, Städten und Gemeinden die größten Erfolge erzielt“, weiß Mingers.

Terminhinweis:
Unternehmerstammtisch des Gewerbevereins Bonner Südstadt: Mittwoch, den 18. Januar 2006, um 19,30 Uhr, in der Kupferklause des Hotels Bristol, Prinz- Albert- Straße 2, 53113 Bonn. Thema: Knöllchen für die kommunale Haushaltssanierung - Wie verfassungskonform ist die Bonner Bußgeldpolitik? Referent: Horst Mirbach, Vorsitzender des Vereins „Aktion Gewerbefreiheit".

Kontaktmöglichkeit: Rechtsanwaltskanzlei Mingers & Kollegen, Markus Mingers, Bonner Talweg 83, 53113 Bonn, Tel.: 18 47 3 – 0, Fax: 18 47 3 – 29, eMail: mingersjustus-online.de




Quelle: medienbüro.sohn / pressbot.net

Ihr Ansprechpartner:

Firma: medienbüro.sohn
Name: Gunnar Sohn
Straße: Ettighofferstr. 26a
Stadt: - 53123
 
 
 
WWW: http://www.ne-na.de
E-Mail:

16.01.2006 - 11:17 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 318 X