Islamistischer Extremist C. hat gegen Meldeauflagen verstoßen
- derzeitiger Aufenthalt nicht bekannt
Der islamistische Extremist C. hält sich entgegen der bestehenden Meldeauflagen nicht mehr in der ihm zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft in Niederbayern auf. Nach einem erlaubten Aufenthalt zu medizinischen Behandlungszwecken außerhalb der Gemeinde ist er nicht in die Gemeinschaftsunterkunft zurückgekehrt. Sein derzeitiger Aufenthalt ist unbekannt. Maßnahmen zur Aufenthaltsermittlung sind eingeleitet. Die Polizeidienststellen sind informiert.
Der Verstoß gegen Meldeauflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall eine Straftat dar. Sobald C. aufgegriffen werden kann, wird er wieder in die Gemeinschaftsunterkunft verbracht werden. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass C. nunmehr seiner Verpflichtung, Deutschland zu verlassen, nachgekommen ist.
Pressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 –2114Telefax: (089) 2192 –12721E-Mail: pressestmi.bayern.de
Quelle: BUNDESMINISTERIUM DES INNERN (BMI) / pressrelations.de
28.06.2005 - 20:58 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 99 X

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