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Fragebogenaktion bei türkischen Mitbürgern




Fragebogenaktion bei Mitbürgern türkischer Herkunft

Beckstein appelliert an Betroffene: " Ehrliche Auskunft notwendig, um schwere Nachteile zu vermeiden – Türkei muss Listen herausgeben"

29.06.05 - Kurz vor Ablauf der Frist (30.06.2005), innerhalb derer eingebürgerte türkische Mitbürger Auskunft darüber geben müssen, ob sie nach dem 01.01.2000 die türkische Staatsangehörigkeit wieder erworben haben, fehlen landesweit noch 10.200 Antworten von insgesamt 43.200 angeschriebenen Personen (Stand: 24.06.05). Darauf wies Innenminister Dr. Günther Beckstein in München hin. "Es ist zwar erfreulich, dass sich bayernweit mehr als ¾ der betroffenen Personen gemeldet haben und davon fast 3.000 Personen schon Anträge auf Sicherung des Aufenthaltes gestellt haben. Ganz offensichtlich ist aber leider auch ein Teil der Betroffenen Falschberatungen gefolgt, in denen dazu aufgefordert worden ist, nicht zu antworten. Dafür habe ich keinerlei Verständnis. Betroffene, die sich jetzt nicht rechtzeitig melden, haben mit schwerwiegenden Nachteilen zu rechnen. Weil sie kraft Gesetzes die Deutsche Staatsbürgerschaft bei Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft nach dem 01.01.2000 verloren haben, halten sie sich jetzt in Deutschland als Ausländer ohne Aufenthaltstitel auf. Das kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ich habe auch kein Verständnis dafür, dass die türkische Regierung trotz mehrmaliger Aufforderung auch seitens der Bundesregierung ihren Landsleuten nicht dadurch hilft, dass sie uns die Listen über Wiedereinbürgerungen seit 2000 zur Verfügung stellt", sagte Beckstein. "Ich bin mir sicher, dass in den nächsten Wochen die Türkei die Listen der Wiedereinbürgerungen seit 01.01.2000 zur Verfügung stellen wird. Andernfalls würden die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei massiv leiden, worauf Bundesinnenminister Schily auf der Pressekonferenz nach der Innenministerkonferenz in Stuttgart bereits hingewiesen hat, fügte der Minister hinzu."

Der Innenminister forderte die konsularischen Vertretungen im Freistaat erneut auf, im Interesse der türkischen Mitbürger aktiv an der Bereinigung mitzuwirken: "Ich habe mit Freude die Presseerklärung des türkischen Generalkonsulats in München gelesen, dass es in der Tradition des Staatswesens der Türkei keine Bestrebungen gebe, ausländische Behörden irrezuführen. Von einer ganzen Anzahl von Personen wird allerdings detailliert das Gegenteil bekundet!"

In einem Schreiben an die beiden türkischen Generalkonsulate in München und Nürnberg vom 28.06.2005 macht das Innenministerium die beiden Generalkonsuln zum wiederholten Male auf Hinweise aufmerksam, dass betroffene Personen aus den Konsulaten bzw. durch konsularische Berater offensichtlich teilweise nicht so informiert worden sind, wie es der Sach- und Rechtslage entspricht. Ausländerbehörden im Freistaat liegen beispielsweise Hinweise vor, dass Betroffenen geraten worden ist, die Fragenbögen nicht oder falsch zu beantworten. In dem Schreiben wird ferner die Erwartung erneuert, dass türkische konsularische Vertretungen im Freistaat mehr als bisher aktiv bei der Bereinigung der Angelegenheit mitwirken.

Den konsularischen Vertretungen war schon im Jahr 2000 die Rechtsänderung im Staatsangehörigkeitsgesetz und ihre Auswirkungen bekannt. Gleichwohl haben die konsularischen Vertretungen vielfach bei der Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit nach dem 01.01.2000 mitgewirkt und ganz offensichtlich nicht hinreichend über die negativen Rechtsfolgen informiert. Auch hierfür liegen Hinweise von Betroffenen vor.

 

Pressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 -2114Telefax: (089) 2192 -12721E-Mail: pressestmi.bayern.de



Quelle: BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN / pressrelations.de

29.06.2005 - 14:44 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 112 X

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