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[GRN-BT] Volle Gleichstellung ist Gebot der Stunde


Volle Gleichstellung ist Gebot der StundePRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

NR. 0141
Datum: 1. Februar 2006

Volle Gleichstellung ist Gebot der Stund

Zur Einbringung eines Antrages zur Gleichstellung der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer
Geschäftsführer:

Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss auch gleiche Rechte erhalten. Wir
starten einen neuen Anlauf zur Gleichberechtigung der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Schwarz-rot muss jetzt Farbe bekennen,
wie sich die Regierung zur rechtlichen Ungleichbehandlung lesbischer
Bürgerinnen und schwuler Bürger verhält.

Mit einem heute in den Bundestag eingebrachten Antrag "Gleichstellung
der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vollenden" fordern wir die
Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsrechts vorzulegen. Insbesondere im
Erbschaftssteuerrecht, im Einkommenssteuerrecht und im Beamtenrecht gibt
es aufgrund früherer Blockaden im Bundesrat noch gravierende
Ungerechtigkeiten.

Rechtliche und finanzielle Benachteilungen gleichgeschlechtlicher
Familien mit Kindern müssen ebenfalls beseitigt werden. Bundespräsident
Horst Köhler hat in seiner familienpolitischen Grundsatzrede vom 18.
Januar 2006 die Erziehungsleistung gleichgeschlechtlicher Familien
ausdrücklich gewürdigt. Laut Statischem Bundesamt wachsen in jeder
achten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder auf. Dieser
Realität muss der Gesetzgeber Rechnung tragen. Jede Benachteiligung geht
zu Lasten der Kinder. Zudem muss Eingetragenen Lebenspartnerschaften das
gemeinschaftliche Adoptionsrecht ermöglicht werden.

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit dem 1. August
2001 eine rechtlich abgesicherte Lebenspartnerschaft eingehen. Ein
Ergänzungsgesetz, das insbesondere die Anerkennung im Steuer- und
Beamtenrecht vorsah, wurde allerdings vom Bundesrat blockiert. Das
Bundesverfassungsgericht hat dagegen 2002 ausdrücklich festgestellt,
dass der Gesetzgeber frei ist, die Eingetragene Lebenspartnerschaft in
Rechten und Pflichten der Ehe gleichzustellen. Diesen Rahmen gilt es
auszuschöpfen.




(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Pressestelle
11011 Berlin

T: 030 / 227 - 5 72 12
F: 030 / 227 - 5 69 62
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eMail: pressegruene-bundestag.de

  

01.02.2006 - 10:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 63 X

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