Empfehlungen der Radarkommission wurden umgesetzt
29. Juni 2005 - Zur heutigen Beratung der "Radarstrahlenproblematik" im Verteidigungsausschuss erklaeren der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, und die zustaendige Berichterstatterin, Hedi Wegener:
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Abschlussbericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur "Radarstrahlenproblematik" gebilligt. Die Ergebnisse des Berichtes sind ein Verdienst aller Beteiligten, die bei diesem schwierigen Prozess kooperativ und zielgerichtet zusammengewirkt haben. Unser Dank gilt ausdruecklich den Mitgliedern der Radarkommission, dem Bund zur Unterstuetzung Radargeschaedigter und dem Bundesministerium der Verteidigung.
Alle waren in die getroffenen Entscheidungen im Rahmen eines ausfuehrlichen Dialogverfahrens eingebunden und haben der Vorlage eines Abschlussberichts ausdruecklich zugestimmt.
Mit dem Abschlussbericht wird dokumentiert, dass alle Versorgungsverfahren im Zusammenhang mit Radargeraeten der Bundeswehr und der NVA auf der Grundlage des Berichts der Radarkommission vom 2. Juli 2003 geprueft wurden.
Von den rund 2.500 Antragssteller im Zustaendigkeitsbereich der Bundeswehr konnten ueber 500 Antragssteller anerkannt werden. Die Zahl der Ablehnungen begruendet sich im Wesentlichen darin, dass die Antragssteller nicht an Roentgenstrahlern taetig waren oder nicht an einem boesartigen Tumor erkrankt sind. Diese Antraege mussten entsprechend den Empfehlungen der Radarkommission ablehnend beschieden werden.
Die gemeinsame Erklaerung des Bundes zur Unterstuetzung Radargeschaedigter und des Sonderbeauftragten "Radar" des Bundesministeriums der Verteidigung dokumentiert die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei diesem schwierigen Prozess und zeigt auf, dass man ueber das Geleistete hinaus weiterhin gemeinsam zum Wohle der Betroffenen zusammenwirken wird.
Es wird ausdruecklich begruesst, dass das Bundesministerium der Verteidigung nochmals die Moeglichkeit einer Kohortenstudie zur Gesundheitsbelastung durch Hochfrequenzstrahlung an militaerischen Radargeraeten pruefen zu lassen. Basis fuer eine Entscheidung muss der gesicherte wissenschaftliche Kenntnisstand sein.
Ebenso ausdruecklich begruessen wir, dass auch zukuenftig gestellte Versorgungsantraege von der Bundeswehr nach den gleichen Massstaeben geprueft werden und weitergehende medizinische oder technische Erkenntnis mit Relevanz zur "Radarstrahlenproblematik" beruecksichtigt werden.
Von den Verteidigungspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion wird die Gruendung einer Stiftung angeregt, mit deren Mitteln kuenftige moegliche Ansprueche gerecht abgegolten werden koennen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird gebeten, diese Anregung zu pruefen.
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Quelle: SPD / pressrelations.de
29.06.2005 - 14:44 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 145 X

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