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[GRN-BT] Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung


Null Toleranz gegenüber GenitalverstümmelungPRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

NR. 0161
Datum: 5. Februar 2006

Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung

Zum internationalen Tag "Null Toleranz gegenüber weiblicher
Genitalverstümmelung" erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische
Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

Weibliche Genitalverstümmelung findet aufgrund von Migration und Flucht
aus betroffenen Ländern heute auch in Deutschland statt. Bündnis 90/Die
Grünen sagen dieser schweren Menschenrechtsverletzung daher auch auf
nationaler Ebene den Kampf an. Denn immerhin sind auch in Deutschland
30.000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen oder
bedroht. Wir fordern, weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich ins
Strafgesetzbuch aufzunehmen. Auch stimmen wir mit dem Beschluss des
europäischen Parlaments überein, dass Ärztinnen und Ärzten, die eine
Genitalverstümmelung ausführen, die Approbation entzogen werden muss.
Gesetzliche Regelungen allein werden die Praxis der Genitalverstümmelung
aber nicht beenden. Wir halten es daher für wichtig, dass weibliche
Genitalverstümmelung in medizinischer wie auch in rechtlicher Hinsicht
Eingang in die medizinische Aus- und Fortbildung findet. MigrantInnen
aus Herkunftsländern, in denen die Praxis der Genitalverstümmelung
betrieben wird, müssen zum einen über die strafrechtliche Situation
informiert werden. Zum anderen bedarf es einer sensiblen Aufklärung, um
die Menschen zum Umdenken zu bewegen.

Bereits heute ist in Deutschland weibliche Genitalverstümmelung als
Körperverletzung strafbar. Wir Grünen haben im Rahmen des
Zuwanderungsgesetzes 1999 durchgesetzt, dass drohende
Genitalverstümmelung als eigenständiger Asylgrund anerkannt werden kann.
Auch haben wir 1997 die Diskussion in der Öffentlichkeit mit einer
großen Fachanhörung im Bundestag in Gang gesetzt, und mit einem
gemeinsamen Antrag aller Fraktionen dafür gesorgt, dass das Thema im
Deutschen Bundestag diskutiert wurde.

Weltweit sind 130 Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien
verstümmelt, laut einer im November 2005 veröffentlichten Unicef-Studie
kommen jährlich drei Millionen hinzu. Unabhängig davon, welche Variante
dieses grausamen Rituals gewählt wird: Bei Genitalverstümmelung handelt
es sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie fügt den Mädchen
irreparable physische und psychische Schäden zu.

Den gesamten Beschluss können Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik
"Frauen" nachlesen.




(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Pressestelle
11011 Berlin

T: 030 / 227 - 5 72 12
F: 030 / 227 - 5 69 62
http://www.gruene-bundestag.de
eMail: pressegruene-bundestag.de

  

07.02.2006 - 10:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 64 X

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