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Verbraucherschutz ist CDU/CSU und FDP nichts wert




29. Juni 2005 - Zur heutigen Sitzung des Petitionsausschusses erklaeren die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen, Gabriele Loesekrug-Moeller, und der zustaendige Berichterstatter im Petitionsausschuss, Swen Schulz:

Die Reihenfolge ist klar: Erst die wirtschaftlichen Interessen, dann der Verbraucherschutz. Geht es nach dem Willen von CDU/CSU und FDP im Petitionsausschuss, koennen sich die bundesdeutschen Verbraucherinnen und Verbraucher bald vor unzumutbarer Telefonwerbung nicht mehr retten. Beide Oppositionsfraktionen wollen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus wirtschaftspolitischem Kalkuel aendern, die Zeche soll der Telefonkunde zahlen. Er wird von Telefonwerbung ueberflutet werden, ohne sich dagegen schuetzen zu koennen.

Erst zum 01. Juli 2004 hat Rot-Gruen eine Verbraucherschutzklausel in das Gesetz eingefuegt. Seitdem darf Telefonwerbung nur mit Genehmigung des Angerufenen erfolgen. Damit haben wir unzumutbare Belaestigungen verhindert und gesetzlich umgesetzt, was bereits seit laengerem gaengige Rechtssprechung ist.

Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion haelt sich kein Marketing-Unternehmen an die neue Regelung. Daher wollen sie diese abschaffen. Eine sehr eigentuemliche Rechtsauffassung. Wuerde Telefonmarketing grundsaetzlich zugelassen, wuerden immer mehr Unternehmen gezwungen werden, zu diesem Werbemittel zu greifen. Fuer Telefonkunden, die tagtaeglich mit unzaehligen Anrufen rechnen muessten, ein unhaltbarer Zustand.

Da auch auslaendische Unternehmen sich an die in Deutschland geltende Regelung halten muessen, ist die Befuerchtung der Petenten, sie koennten ihre Arbeitsplaetze aus Wettbewerbsgruenden an diese verlieren, unbegruendet. Mit solchen Aengsten geht die Opposition gerade in Wahlkampfzeiten leichtfertig um, indem sie diese Gleichbehandlung ignoriert.

© 2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de



Quelle: SPD / pressrelations.de

29.06.2005 - 17:19 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 122 X

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