Strafverfahren gegen islamistischen Extremisten C.
29.06.05 - Becksein: "Rot-Grün muss ablehnende Haltung zur Sicherungshaft für ausreisepflichtige Top-Gefährder überdenken – Aufenthalt des islamistischen Extremisten C. weiter unbekannt"
"Der Fall des untergetauchten islamistischen Extremisten C. ist ein Paradebeispiel dafür, dass die im Zuwanderungsgesetz verankerten Möglichkeiten bei ausreisepflichtigen islamistischen Extremisten mit Auflagen deren Bewegungsspielraum einzuschränken, bei weitem nicht ausreichen, um die Gefahren, die von diesen Personen ausgehen, wirksam ausschließen zu können. Es war ein schwerer Fehler, dass Rot-Grün bei den Verhandlungen zum Zuwanderungskompromiss das Instrument der Sicherungshaft für ausreisepflichtige islamistische Extremisten verhindert hat. Im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland kann ich Rot-Grün nur dringend empfehlen, ihre ablehnende Haltung schleunigst zu überdenken", sagte Innenminister Beckstein in München. Der Innenminister kündigte für den Fall eines Unions-Sieges bei den Bundestagswahlen eine entsprechende Änderung des Zuwanderungsgesetzes an.
Nach wie vor ist der Aufenthalt des islamistischen Extremisten C., der nach einem erlaubten Aufenthalt zu medizinischen Behandlungszwecken außerhalb der Gemeinde nicht mehr in die ihm zugewiesene Gemeinschaftsunterkunft in Niederbayern zurückgekehrt ist, unbekannt. Sobald C. aufgegriffen werden kann, wird er wieder in die Gemeinschaftsunterkunft verbracht werden. Beckstein machte deutlich, dass eine lückenlose "Rund-um-die-Uhr-Überwachung" eines ausgewiesenen islamistischen Extremisten bis zur Erzwingung seiner Ausreise ohne das Instrument der Sicherungshaft weder darstellbar noch finanzierbar ist.
Pressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 -2114Telefax: (089) 2192 -12721E-Mail: presse
stmi.bayern.de
Quelle: BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN / pressrelations.de
29.06.2005 - 17:20 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 138 X
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