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GATS - Parlamentsvorbehalt beim EU-Angebot an die WTO




29. Juni 2005 - Angesichts der Verabschiedung des Entschliessungsantrag zum Vorschlag der EU-Kommission zum erneuten und erweiterten Angebot bei den GATS-Verhandlungen im Ausschuss Wirtschaft und Arbeit erklaert die Berichterstatterin und Sprecherin der Arbeitsgruppe Weltwirtschaft und Globalisierung der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk:

Die EU-Kommission hat am 1. Juni 2005 ihr Verhandlungsangebot aus dem Jahre 2003 im Rahmen der Welthandelsrunde der Welthandelsorganisation (WTO) fuer das Allgemeine Uebereinkommen ueber den Handel mit Dienstleistungen (GATS) erneut erweitert.

Dabei hat die EU-Kommission weder in Inhalt, im Verhandlungsvorgehen noch bei der Information der Parlamente wie der breiten Oeffentlichkeit die im Beschluss des Deutschen Bundestages vom

13. Maerz 2003 vorgetragenen Bedenken in ihren Verfahren und Inhalten hinreichend beruecksichtigt, obwohl EU-Kommissar Peter Mandelson dies gegenueber dem Deutschen Bundestag ausdruecklich zugesagt hat und bei Dienstleistungen Einstimmigkeit im Europaeischen Rat erforderlich ist.

Weder hatte der Bundestag angemessene Zeit, die sehr umfaenglichen und vertraulichen englischen Unterlagen zu studieren noch diese mit Experten oeffentlich oder nicht-oeffentlich zu beraten. Auch die Betroffenen und die interessierte Oeffentlichkeit konnte weder angemessen informiert noch in einen Dialog einbezogen werden.

Die Regelwerke der WTO haben weltweit steigenden Einfluss auf das nationale Gesundheitswesen, Bildung, Weiterbildung und Forschung, Beschaeftigung, Qualitaet der Lebensmittel, die Umwelt aber auch das Management von natuerlichen Ressourcen wie Wasser, Meere und Waelder. Die Moeglichkeiten der nationalen Parlamente wichtige Politikfelder zu gestalten, werden immer deutlicher eingeschraenkt.

Dies ist in den vergangenen Jahren in der allgemeinen oeffentlichen Diskussion kritisch aufgenommen worden. Das zunehmende Demokratiedefizit ist wegen der wachsenden Bedeutung des Dienstleistungshandels und seiner Auswirkungen nicht mehr vertretbar. Dies gilt umso mehr, als nach der bisherigen Gestaltung des GATS die dort getroffenen Vereinbarungen faktisch nicht mehr rueckholbar sind und daher Fehlentscheidung in aller Regel nicht mehr korrigiert werden koennen.

Der Deutsche Bundestag begruesst, dass die Verpflichtungen fuer Arbeitnehmer (Mode 4) fuer den Fall von Arbeitskaempfen nun fuer die gesamte EU ausgesetzt werden und ausgeschlossen wird, dass Dienstleistungsvertraege durch Arbeitskraeftevermittlung (Leiharbeit) zustande kommen.

Er fordert jedoch die Bundesregierung auf, die Pflicht zur "umfassenden und fruehestmoeglichen" Unterrichtung des Bundestages in Angelegenheiten der Europaeischen Union auch fuer den Bereich der Handelspolitik konsequent zu erfuellen. Nachdruecklich auf die EU-Kommission einzuwirken, die Informationsrechte der nationalen Parlamente, der Betroffenen - insbesondere der Sozialpartner - und der breiten interessierten Oeffentlichkeit fruehzeitig und im Detail sicherzustellen und offiziell Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Bundesregierung soll die Bedenken des Bundestages in den Verhandlungsprozess einbringen, insbesondere bezueglich der zusaetzlichen Oeffnungsangebote fuer grenzueberschreitende zeitlich begrenzte Dienstleistungen durch Personen (Mode 3). Der Deutsche Bundestag hat bereits frueher festgestellt, dass alle geltenden nationalen und EU-weiten Anforderungen und Regelungen fortbestehen muessen und insbesondere die Frage von kollektiven Arbeitnehmerrechten und Mindestloehnen einzubeziehen sind.

Die gegenwaertige Arbeitsmarktlage erlaubt kein Ausserkraftsetzen der bisherigen Pruefungsmoeglichkeit von Arbeitsmarkt- und Auftragslage sowie des Schutzes vor missbraeuchlicher Nutzung des Marktzugangs wie zum Beispiel Scheinselbststaendigkeit.

Dies gilt auch und insbesondere fuer die neuerdings erfolgten Angebote fuer Selbststaendige fuer Kosmetik, Friseure und Wellness-Dienstleistungen (insbesondere Spa, Thaimassagen, schwedische Massagen etc.). Hier muss auf jeden Fall die Frage der Scheinselbstaendigkeit geklaert und die Gefahr von verdeckter Prostitution ausgeschlossen werden.

Ausserdem geht es um eine klare Definition der oeffentlichen Daseinsvorsorge: Die Qualitaetssicherung darf sich nicht nur auf die oeffentlichen Angebote erstrecken, sondern muss alle in- und auslaendischen Angebote miteinbeziehen.

Die bisher ausgeklammerte soziale Dimension muss bei den Verhandlungen ueber das GATS-Abkommen einbezogen werden. Der deutsche Bundestag hat wiederholt verlangt, dass die EU-Kommission die schwerwiegenden Bedenken aufgreifen und aktiv in die internationalen Verhandlungen einbringen muss, was die internationale Achtung der Menschenrechte und insbesondere die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping, Armutsloehnen und Missbrauch von Scheinselbstaendigkeit betrifft.

Der Mensch und seine Arbeitskraft sind keine Ware wie jede andere. Die Wuerde des Menschen und ihre Achtung muss im Rahmen der kuenftigen GATS-Verhandlungen durch die EU-Kommission und die Bundesregierung Vorrang vor den kommerziellen Zielen geniessen.

© 2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de



Quelle: SPD / pressrelations.de

29.06.2005 - 21:45 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 125 X

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