Gewalt/Kreidl: Von Rot-Grün liegen gelassene Probleme müssen endlich aufgegriffen werden
Regierungskoalition in weiten Bereichen der Innen- und Justizpolitik handlungsunfähig
11. Juni 2005 - Anlässlich der Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU erklärten der Vorsitzende der Konferenz, Roland Gewalt MdB, und innenpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion im Freistaat Bayern, Jakob Kreidl MdL:
Das vom Bundesrat fast einstimmig beschlossene Graffiti-Bekämpfungsgesetz liegt seit zweieinhalb Jahren im Bundestag und wird dort von Rot-Grün blockiert. Das neue Waffengesetz lässt das Führen von täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen, sog. Anscheinswaffen, zu, mit denen auch erhebliche Verletzungen beigebracht werden können, ohne dass Rot-Grün hier reagiert; zwei Beispiele für den Stillstand in der rot-grünen Sicherheitspolitik.
Der Bundesinnenminister hat viele Dinge angekündigt, die auch von der Union auf Landes- und Bundesebene unterstützt werden. Umgesetzt hat er davon allerdings kaum etwas, weil er sich gegenüber den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag nicht durchsetzen konnte.
Gerade die dringend notwendige Novellierung des Sachbeschädigungstatbestandes im Strafgesetzbuch, das sog. Graffitibekämpfungsgesetz, ist ein Beispiel für die Handlungsunfähigkeit der rot-grünen Koalition in weiten Bereichen der Innen- und Justizpolitik. Seit 1998 hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mehrfach versucht, die §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch so zu fassen, dass Graffitischmierereien auch auf Metall und Glas in jedem Fall strafrechtlich verfolgt werden können und die bislang äußerst komplizierte Beweisführung erleichtert wird. Auch die Länderkammer hat hier mittlerweile den dritten Gesetzesentwurf dem Bundestag vorgelegt. Bislang ohne Erfolg. Der Bundestag könnte nach einem Wahlsieg der Union im Herbst den Gesetzesentwurf des Bundesrates ohne Abänderungen sofort verabschieden.
Auch das Problem der Anscheinswaffen könnte sehr schnell nach einer Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag gelöst werden. Eine Gesetzeslücke im neuen Waffengesetz macht es möglich, dass auch Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit täuschend echte Spielzeugwaffen führen können. Immer wieder ist die Polizei hier mit äußerst gefährlichen Situationen konfrontiert, wo sie unmöglich erkennen kann, ob das Gegenüber eine echte oder unechte Waffe auf die Beamten richtet. Auch - das haben jüngst Fälle in Berlin gezeigt - können diese Waffen aus zwei Meter Entfernung abgefeuert erhebliche Verletzungen zufügen. Die bestehende Gesetzeslücke muss daher umgehend geschlossen werden.
Die genannten Beispiele zeigen, dass die Länder bei der Kriminalitätsbekämpfung entscheidend auf die Gesetzgebung des Bundes angewiesen sind. Die für die Sicherheit in den Ländern notwendigen Gesetzesvorhaben müssen nach einem Regierungswechsel daher vordringlich behandelt werden.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik 1, 11011 Berlin mailto:fraktion
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13.06.2005 - 10:34 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 407 X
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