[SPD-BT] Einbeziehung Jugendlicher unter 25 in Bedarfsgemeinschaft
Einbeziehung Jugendlicher unter 25 in Bedarfsgemeinschaft13. Februar 2006 - 111
AG Arbeit und Soziales
Einbeziehung Jugendlicher unter 25 in Bedarfsgemeinschaft
Zu der Einbeziehung Jugendlicher unter 25 Jahren in die
Bedarfsgemeinschaft der Eltern erklaert der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus
Brandner:
Jugendliche unter 25 werden kuenftig in der Regel der
Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet und erhalten 80
Prozent der Regelleistung. Damit werden sie in der Summe nicht
besser und auch nicht schlechter gestellt als die Ehe-
beziehungsweise Lebenspartner einer Gemeinschaft, die beide
zusammen 180 Prozent der Regelleistung erhalten.
Ein Alleinstehender erhaelt 100 Prozent der Regelleistung, kommt
ein Partner dazu, sind es 80 Prozent mehr. Genauso wird kuenftig
auch der Jugendliche unter 25 behandelt. Denn klar ist: Leben
mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, dann fallen die
Generalkosten des Haushaltes wie zum Beispiel Versicherungen,
Strom oder haushaltstechnische Geraete auch nicht mehrfach,
sondern nur einmal an.
In einer solidarischen Gesellschaft muessen auch die
Familienmitglieder Verantwortung fuereinander uebernehmen. Es
ist gut und richtig, dass die Solidargemeinschaft jedoch dann
die Familie unterstuetzt, wenn diese nicht aus eigener Kraft
eine Loesung finden kann. Von daher koennen Jugendliche unter 25
auch kuenftig ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft
gruenden, wenn
- der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gruenden nicht auf
die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann,- der Bezug einer
eigenen Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
erforderlich ist oder- ein sonstiger schwerwiegender Grund
vorliegt.
Damit ist sichergestellt, dass Jugendliche auch weiterhin zuegig
in den Arbeitsmarkt integriert werden koennen. Die Neuregelung
steht dem nicht entgegen.
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13.02.2006 - 18:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 64 X

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