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[BReg] Die Föderalismusreform kommt


Die Föderalismusreform kommtPresse- und Informationsamt der Bundesregierung

"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Artikel

Veröffentlicht am: 06.03.2006

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Bundesstaat
Die Föderalismusreform kommt
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Mit der Reform der bundesstaatlichen Ordnung ist eines der wichtigsten
Reformvorhaben der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden: Die
Zuständigkeiten von Bund und Ländern werden klarer abgegrenzt, die
Gesetzgebung wird weniger kompliziert und langwierig. Auf europäischer
Ebene kann Deutschland künftig schneller und mit einer Stimme
auftreten.


Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwürfen zur Föderalismusreform
zugestimmt, die auf die Arbeit einer gemeinsamen Kommission von
Bundestag und Bundesrat zurückgehen. Bereits im Koalitionsvertrag
hatte sich die Bundesregierung im vergangenen November auf eine im
Konsens mit den Ländern entwickelte Föderalismusreform geeinigt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Kabinettsbeschluss: "Die
Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Struktur der Länder und des
Bundes hat damit Handlungsfähigkeit bewiesen. Wir haben deutlich
gemacht, dass wir Verantwortlichkeiten in Zukunft klarer zuordnen
wollen. Das bedeutet, dass die Länder in bestimmten Bereichen sehr
viele erweiterte Handlungsmöglichkeiten haben."

Nur eine große Koalition habe die Kraft aufbringen können, eine
Entscheidung von derartiger Tragweite zu fällen, zeigte sich Merkel
überzeugt.

Bereits am kommenden Freitag - und damit rund 100 Tage nach dem
Antritt der neuen Bundesregierung - wird sich der Bundestag in erster
Lesung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen befassen.

Transparent und bürgerfreundlich: klarere Zuständigkeiten

<http://www.bundesregierung.de/Bild/large_970238/bild.jpg>

Foto: REGIERUNGonline / Bergmann
Merkel: Deutschland beweist Handlungsfähigkeit

Die Bundeskanzlerin hob hervor, dass die Föderalismusreform einen
wichtigen Schritt für mehr Bürgerfreundlichkeit bedeute. Denn die
Bürgerinnen und Bürger könnten in Zukunft wieder leichter
nachvollziehen, wer für welche Entscheidung Verantwortung trägt.

Auch im Verhältnis zur Europäischen Union werden die Zuständigkeiten
und Finanzverantwortlichkeiten des Bundes und der Länder klarer und
deutlicher abgegrenzt. Das macht die bundesstaatliche Ordnung in
Deutschland effektiver, weil notwendige Entscheidungen schneller
umgesetzt werden können.

Die Kommunen werden dadurch besser gestellt, dass ihnen künftig nicht
mehr Aufgaben durch Bundesgesetz unmittelbar zugewiesen werden dürfen.
Das sichert ihren finanziellen Handlungsspielraum.


Die notwendigen Verfassungsänderungen umfassen im Wesentlichen
folgende Bereiche:

>> Klare Aufteilung der Gesetzgebung
<http://www.bundesregierung.de/artikel,-970220/Klare-Aufteilung-der-Gesetzgeb.htm>

>> Finanzverfassung und Lastenverteilung
<http://www.bundesregierung.de/artikel,-970223/Finanzverfassung-und-Lastenver.htm>

>> Aufteilung der Sanktionszahlungen bei Verstößen gegen den
EU-Stabilitätspakt
<http://www.bundesregierung.de/artikel,-970233/Aufteilung-der-Sanktionszahlun.htm>





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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: InternetPostbundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/ />
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 01888 / 272 - 0
Telefax: 01888 / 272 - 2555

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07.03.2006 - 10:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 104 X

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