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[GRN-BT] Abschaffung des Prostitutionsgesetzes: CSU will ihr bigottes Gesellschaftsbild auf dem Rücken der Prostituierten durchsetzen


Abschaffung des Prostitutionsgesetzes: CSU will ihr bigottes Gesellschaftsbild auf dem Rücken der Prostituierten durchsetzenPRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

NR. 0334
Datum: 10. März 2006

Abschaffung des Prostitutionsgesetzes: CSU will ihr bigottes
Gesellschaftsbild auf dem Rücken der Prostituierten durchsetzen

Zum heute im Bundesrat vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem Bayern unter
anderem die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution wieder
einführen will, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische
Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

Die bayerische Regierung scheint über ihr mittelalterlich-bigottes
Gesellschaftsbild einfach nicht hinwegzukommen. Was sie mit dem erneut
in den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines
"Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - (?StrÄndG)" vorlegt,
ist eine Mischung aus bodenlosem Machismo und zynischer Doppelmoral. Zum
einen möchte sie das 2001 von Rot-Grün verabschiedete
Prostitutionsgesetz wieder abschaffen. Für die Prostituierten heißt das
konkret, dass sie zurück in Illegalität und Grauzone geschickt werden.
Ihre Arbeitsbedingungen werden sich wieder verschlechtern, denn die
Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen fällt dann wieder
unter die Förderung der Prostitution. Sie zahlen weiter Steuern, haben
aber keinen Zugang mehr zu Kranken- und Rentenversicherung. Gegenüber
den Freiern haben sie rechtlich keine Mittel mehr in den Händen und
werden auch wieder auf Zuhälter angewiesen sein.

"Zurück in die Schmuddelecke mit den Prostituierten", sagt der
Gesetzentwurf aus Bayern - aber was ist eigentlich mit den ungezählten
Freiern, die täglich die Dienste der Huren nutzen? Sie sollen bestraft
werden, wenn sie bewusst die Zwangslage von Menschenhandelsopfern
ausnutzen. Trotz bereits lang anhaltender Diskussion konnte noch niemand
einen Entwurf vorlegen, der die Nachweisprobleme überzeugend in den
Griff bekam. Zugleich soll mit einer Kronzeugenregelung den Männern die
Einladung gegeben werden, die Opfer erst zu missbrauchen und sich dann
eine weiße Weste zu waschen.

Begründet wird all dies mit der fadenscheinigen Behauptung, dass die
Gesetzesänderung dem Schutz der Prostituierten dienen soll. Die
Argumente sind falsch und entbehren jeder Grundlage. Entgegen den
Behauptungen der bayerischen Justizministerin Beate Merk hören wir von
den Prostitutionsverbänden, dass sich die Arbeitsbedingungen der vom
Gesetz betroffenen Frauen sehr wohl verbessert haben. Und die
Landespolizeigesetze ermöglichen es der Polizei nach wie vor, in
Prostitutionsstätten ohne Anlass jederzeit Ausweise zu kontrollieren und
Razzien durchzuführen. Experten und Expertinnen von BKA und Justiz
bestätigen uns, dass das Gesetz für die Polizei eher eine
Arbeitserleichterung bei der Bekämpfung des Frauenhandels darstellt. Die
Polizei kann ihre Ressourcen auf die wirklichen Opfer von Menschenhandel
konzentrieren.


(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Pressestelle
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10.03.2006 - 18:01 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 158 X