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[BReg] Steuern für Öl, Kohle und Gas werden harmonisiert


Steuern für Öl, Kohle und Gas werden harmonisiertPresse- und Informationsamt der Bundesregierung

"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Artikel

Veröffentlicht am: 15.03.2006

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Energie
Steuern für Öl, Kohle und Gas werden harmonisiert
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Alle Energieerzeugnisse müssen in Europa möglichst gleichmäßig
besteuert werden. Das baut Wettbewerbsverzerrungen ab und schafft
größere Anreize für einen effizienten Energieverbrauch.


Auch Biokraftstoffe sollen ab dem 1. August 2006 teilweise besteuert
werden. Das hat das Bundeskabinett am 15. März mit dem neuen
Energiesteuergesetz beschlossen.

Das Energiesteuergesetz gilt künftig für fast alle Energieerzeugnisse:
für Benzin, Diesel und Heizöle, für Erdgas, Flüssiggase und
Biokraftstoffe. Ausgenommen sind Holz und Torf.

Das Energiesteuergesetz löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab.
Die Steuertarife ändern sich nicht. Neu ist, dass Steinkohle,
Braunkohle und Koks künftig besteuert werden. Allerdings sind alle
Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung dienen, grundsätzlich von
der Steuer befreit.

Beim Autogas ändert sich nichts: Erdgas wird bis 2020 und Flüssiggas
bis 2009 für den Einsatz in Motoren steuerlich begünstigt.

Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen

Die vorgesehene Steuerbelastung für Biokraftstoffe beträgt ab dem 1.
August 2006

* 10 Cent / Liter für Biodiesel in Reinform,
* 15 Cent / Liter für Biodiesel als Beimischungskomponente und
* 15 Cent / Liter für Pflanzenöl bei Verwendung als Kraftstoff.

Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe
bleiben weiterhin steuerfrei.

Biodiesel in Reinform und als Beimischung zu fossilem Kraftstoff wird
mit der bisherigen Steuerfreiheit deutlich "überfördert". Aus
europarechtlichen Gründen muss diese Steuerbegünstigung zwingend
eingeschränkt werden. Die Bundesregierung steigt deshalb in die
Besteuerung von Biodiesel ein. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird
der von der Verwendung her ähnliche Biokraftstoff Pflanzenöl ebenfalls
besteuert.

Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Beimischungsquote von
Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen (Beimischungszwang) wird
später gesondert geregelt. Damit soll die Mineralölwirtschaft
verpflichtet werden, fossilen Kraftstoffen bestimmte Anteile
Biokraftstoff beizumischen. Diese Beimischungsquote wird die
bisherigen Steuerverluste mindern.

EU-Energiesteuerrichtlinie

Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihrer vor allem
Verpflichtung nach, die Europäische Energiesteuerrichtlinie vom 27.
Oktober 2003 in deutsches Recht umzusetzen.

Mit der Richtlinie 2003/96/EG des EU-Rates vom 27. Oktober 2003 wird
die EU-Regelung über die Mindestbesteuerung von Mineralölen auf alle
Energieerzeugnisse, insbesondere Kohle, Erdgas und elektrischen Strom,
ausgedehnt.

Dadurch werden bestehende Wettbewerbsverzerrungen zwischen den
Mitgliedsstaaten aufgrund unterschiedlicher Steuersätze abgebaut.
Gleichzeitig entstehen größere Anreize für einen effizienten
Energieverbrauch. Dadurch soll die Abhängigkeit von Energieimporten
und den Kohlendioxidausstoß verringert werden.


KONTEXT

>> Industrie entlastet - Landwirtschaft behält Steuervorteile
<http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/root,did=123692.html>
>> Das Energiesteuergesetz im Einzelnen
<http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_54/sid_45F68D1152E8C11E236FE2E170F5B5C1/nsc_true/DE/Aktuelles/Pressemitteilungen/2006/20061503__PM0037.html>
>> Biokraftstoffe: Chance für ostdeutsche Landwirtschaft
<http://www.bundesregierung.de/E-Magazin-Beitrag/-,413.963839/dokument.htm>



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15.03.2006 - 18:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 2508 X