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[BReg] Zentrale Stelle für grenzüberschreitenden Rechtsverkehr


Zentrale Stelle für grenzüberschreitenden RechtsverkehrPresse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Artikel

Veröffentlicht am: 15.03.2006

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Justiz
Zentrale Stelle für grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
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Ein neues Bundesamt für Justiz soll das Bundesjustizministerium und
die Generalbundesanwaltschaft entlasten. Aufgabenschwerpunkt der
Bonner Berhörde: die internationale rechtliche Zusammenarbeit von
Kindschaftssachen bis zur Strafverfolgung.


Das neue Bundesamt soll 2007 seine Arbeit aufnehmen. Dienstsitz ist
Bonn. 

Als Bundesoberbehörde soll das Bundesamt für Justiz das
Bundesjustizministerium und die Generalbundesanwaltschaft entlasten.
Diese sollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Die
Strukturen werden schlanker und einfacher. Das entspricht den Zielen
des Programms der Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne
Verwaltung".



Hintergrund: Bei der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit wird
zunehmend eine zentrale Verwaltungskompetenz des Bundes erforderlich.
Völkerrechtliche Verträge und EU-Rechtsakte verpflichten die
Vertrags- und Mitgliedstaaten immer öfter, zentrale Anlaufstellen zu
benennen. So etwa eine nationale Kontaktstelle für den
grenzüberschreitenden Rechtsverkehr.

Das neue Bundesamt wird sich deshalb schwerpunktmäßig mit justiziellen
Aufgaben des Bundes im europäischen und internationalen Rechtsverkehr
befassen.

Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen

Die Zusammenführung von Zuständigkeiten aus dem
Bundesjustizministerium und anderen Behörden bündelt dabei Kompetenzen
und Ressourcen.

Aus dem Bereich des Bundesministeriums der Justiz sollen unter anderem
auf die neue Bundesbehörde übertragen werden:

* die Beilegung von internationalen Konflikten in
Kindschaftssachen
* die Planung und Beauftragung von internationalen
Mediationsprojekten und deren wissenschaftliche Begleitung
* die Schriftleitung für das Bundesgesetzblatt und
* die Redaktion des Bundesanzeigers einschließlich des
elektronischen Bundesanzeigers

Der Generalbundesanwalt soll an die neue Behörde u.a. folgende
Aufgaben übertragen:

* Aufgaben der Zentralen Behörde in internationalen
familienrechtlichen Angelegenheiten: etwa nach dem
Auslandsunterhaltsgesetz, verschiedenen Sorgerechtsübereinkommen
und dem Haager Adoptionsübereinkommen
* Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregister
* Zuständigkeit für die Zahlung von Härteleistungen für Opfer
terroristischer Straftaten und rechtsextremistischer Übergriffe

Das neue Bundesamt für Justiz wird dem Europäischen Justiziellen Netz
für Strafsachen sowie für Zivil- und Handelssachen als nationale
Kontaktstelle in Zivil- und Handelssachen angehören. Das Netz soll die
Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten
insbesondere bei Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen
beschleunigen und erleichtern.

Dringend angestrebt wird auch die Vernetzung der Strafregister mit
anderen europäischen Partnern. Hier könnte die neue Behörde
künftig einen wichtigen Beitrag zur effektiveren Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität und des Terrorismus leisten.

Die Bonner Dienststelle des Bundesjustizministeriums soll mit der
Gründung des Bundesamts für Justiz verkleinert werden. Zahlreiche
Aufgaben und das dazugehörige Personal werden in die neue
Bundesoberbehörde verlagert. Kosten sind damit nicht verbunden.

Die Aufgabenbereiche und das Personal der bereits in Bonn
angesiedelten Dienststelle Bundeszentralregister des
Generalbundesanwalts werden ebenfalls kostenneutral auf die neue
Bundesoberbehörde übertragen. Diese Dienststelle wird aufgelöst.



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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: InternetPostbundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/ />
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 01888 / 272 - 0
Telefax: 01888 / 272 - 2555

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15.03.2006 - 18:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 279 X