[GRN-BT] Keine Verschärfungen beim Zuwanderungsgesetz
Keine Verschärfungen beim ZuwanderungsgesetzPRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
NR. 0368
Datum: 16. März 2006
Keine Verschärfungen beim Zuwanderungsgesetz
Anlässlich einer Sachverständigenanhörung der grünen Bundestagsfraktion
zum Gesetzentwurf "Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" erklären Volker Beck, Erster
Parlamentarischer Geschäftsführer, und Josef Winkler,
migrationspolitischer Sprecher:
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Anfang 2006 einen
Referentenentwurf zur Umsetzung von elf aufenthalts- und asylrechtlichen
Richtlinien der EU vorgelegt, der demnächst ins Bundeskabinett
eingebracht werden soll.
Wir werden mit parlamentarischen Mitteln versuchen, diese integrations-
und familienfeindlichen Pläne der großen Koalition zu verhindern. Eine
leichtfertige Aufkündigung des Zuwanderungskompromisses ist mit uns
nicht zu machen.
Die Caritas, der DGB, die Türkische Gemeinde in Deutschland, der Verband
binationaler Familien und Partnerschaften, der UNHCR und PRO ASYL haben
diesem Vorschlag des BMI ebenfalls ein niederschmetterndes Zeugnis
ausgestellt:
- Dieser Entwurf fördert Integration nicht, sondern erschwert die
Möglichkeiten zur Aufenthaltsverfestigung.
- Der Inanspruchnahme des integrationspolitisch notwendigen Rechts auf
Familiennachzug werden neue, kaum zu bewältigende Hürden
entgegengestellt.
- Das BMI gibt vor, Zwangsverheiratungen verhindern zu wollen. Aber
durch die (übrigens verfassungswidrige) Heraufsetzung des
Ehegattennachzugalters wird die Lage von (zwangs-) verheirateten Frauen
in den Herkunftsländern deutlich verschlechtert.
- Der Entwurf des BMI steht zudem in krassem Widerspruch zu dem
Kernanliegen des Zuwanderungskompromisses, wonach Deutsch keine
Voraussetzung für Zuwanderung ist, sondern hierzulande in den
Sprachkursen nach der Einreise vermittelt wird.
- Der Entwurf des BMI will, ohne dass dies von der EU gefordert wird,
den Asylkompromiss aus dem Jahr 1993 zu Lasten eines effektiven
Flüchtlingsschutzes aufkündigen.
- Und schließlich: Bei der Umsetzung der Antidiskriminierungs-Richtlinie
der EU hat die Union immer deren 1:1-Umsetzung eingefordert. Jetzt aber
will Wolfgang Schäuble die EU-Richtlinien bezeichnenderweise immer dort
unvollständig umsetzen, wo es um neue Rechtsansprüche speziell von
Flüchtlingen geht.
(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
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16.03.2006 - 18:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 293 X