[SPD-BT] Bundesverfassungsgericht kassiert Kirchhof - ein Halbteilungsgebot gibt es nicht
Bundesverfassungsgericht kassiert Kirchhof - ein Halbteilungsgebot gibt es nicht 16. Maerz 2006 - 219
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Bundesverfassungsgericht kassiert Kirchhof -
ein Halbteilungsgebot gibt es nicht
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu
Belastungsobergrenzen bei der Einkommen- und Gewerbesteuer
erklaert der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist deutlich und
klar: Es gibt keinen Halbteilungsgrundsatz im Steuerrecht, wie
Professor Kirchhof ihn propagiert. Das Gericht hat jetzt in
einem konkreten Fall festgestellt, dass sich aus dem
Eigentumsrecht des Grundgesetzes keine allgemein verbindliche
absolute Belastungsobergrenze in der Naehe einer haelftigen
Teilung herleiten lasse. Vielmehr sei der Steuerzugriff des
Staates nur durch die allgemeinen Grundsaetze der
Verhaeltnismaessigkeit begrenzt.
Das Gericht stellt in diesem Zusammenhang auch fest, dass
insbesondere bei der Einkommensteuer nicht allein der Steuersatz
massgeblich sei, sondern die Relation zwischen Steuersatz und
Bemessungsgrundlage beachtet werden muesse.
Professor Kirchhof als Erfinder des Halbteilungsgrundsatzes wird
aber nicht nur in dieser Frage korrigiert. Das
Bundesverfassungsgericht stellt auch fest, dass die Besteuerung
hoeherer Einkommen im Vergleich zu niedrigeren Einkommen
angemessen auszugestalten ist. Damit wird die flat-tax von
Kirchhof verfassungsrechtlich in Zweifel gezogen, weil sie mit
einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit
nicht in Einklang steht.
Keiner will einer hohen Besteuerung das Wort reden und die
Steuerentlastungen der vergangenen sieben Jahre haben die
Steuerlast in Deutschland auf einen historischen Tiefstand
sinken lassen. Das Gerede vom Halbteilungsgrundsatz, der dem
Staat verbiete, hoehere Einkommen staerker zu belasten, erweist
sich nach dieser Entscheidung aber als haltlos. Nicht ohne Grund
hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung auf den
Wortlaut des Paragrafen 14 Absatz 2 des Grundgesetzes
hingewiesen, nach dem der Gebrauch des Eigentums zugleich dem
Wohle der Allgemeinheit dienen soll.
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16.03.2006 - 18:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 274 X