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[GRN-BT] Vorschlag zur Halbierung der Rente für Kinderlose in der Mottenkiste lassen


Vorschlag zur Halbierung der Rente für Kinderlose in der Mottenkiste lassenPRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

NR. 0365
Datum: 16. März 2006

Vorschlag zur Halbierung der Rente für Kinderlose in der Mottenkiste
lassen

Zu den Äußerungen von Prof. Johann Eekhoff, die Rente von Kinderlosen zu
halbieren, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische
Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:

Nun holt auch der ehemalige parlamentarische Staatssekretär Johann
Eekhoff den Ladenhüter aus der Mottenkiste, die Rente von Kinderlosen um
die Hälfte zu reduzieren. Das ist purer Populismus, auf den jetzt auch
die CDU/CSU-Familienpolitiker herein gefallen sind. Der Vorschlag ist
absurd.

Wir lehnen es ab Kinderlose zu bestrafen. Wir wollen stattdessen Eltern
unterstützen und Kinder fördern. Durch eine Reihe von Reformen wurden
die Rentenansprüche von Erziehenden verbessert. Nach einer
Modellrechnung der Rürup-Kommission können Frauen ab zwei Kindern höhere
Rentenansprüche erwerben als kinderlose Frauen. Sie erhalten für zwölf
Jahre gestaffelte Beitragszeiten. Davon sechs Jahre soviel, als ob sie
einen männlichen Durchschnittsverdienst erreicht hätten.

Die rot-grüne Rentenreform von 2001 hat zusätzliche Verbesserungen
gebracht (Höherbewertung von Beitragszahlungen um 50 Prozent bis zum 10.
Lebensjahr beziehungsweise bis zum 18. Lebensjahr bei
Pflegebedürftigkeit des Kindes, Erziehende die mehrere Kinder erziehen
und nicht erwerbstätig sein können, erhalten zusätzlich eine Gutschrift
von bis zu 1/3 Entgeltpunkten pro Jahr). Bei der Hinterbliebenenrente
wurde eine Kinderkomponente eingeführt. Das heißt, der
Familienlastenausgleich hat in der gesetzlichen Rentenversicherung einen
bedeutenden Umfang angenommen.

Zu weiteren Reformen war die Union aber nicht bereit. Sie hat uns immer
wieder ausgebremst, in der Steuerpolitik und auch bei der Reform der
Sozialversicherungen. Das führt dazu, dass immer noch Bürgerinnen und
Bürger, die Leistungen benötigen, leer ausgehen und Bürgerinnen und
Bürger in den Genuss von Leistungen kommen, die ihrer nicht bedürfen.
Alleinerziehende bauen etwa schlechtere Rentenanwartschaften auf als
Ehepaare ohne Kinder, aber mit zwei hohen Einkommen, die dann auch noch
einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, der von der
Solidargemeinschaft bezahlt werden muss.




(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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16.03.2006 - 18:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 255 X