[GRN-BT] Abtreibungsrecht: Singhammers Unterstellungen sind skandalös
Abtreibungsrecht: Singhammers Unterstellungen sind skandalösPRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
NR. 0363
Datum: 16. März 2006
Abtreibungsrecht: Singhammers Unterstellungen sind skandalös
Zu den wiederholten Äußerungen des CSU-Abgeordneten Singhammer zum
Abtreibungsrecht erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische
Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer scheint sowohl Schwierigkeiten
mit Gesetzestexten wie auch mit der Realität zu haben. Die von ihm
beklagten "skandalösen" Zustände im deutschen Abtreibungsrecht gibt es
nicht. Skandalös ist dagegen Singhammers Unterstellung, dass behinderte
Kinder bis kurz vor der Geburt abgetrieben würden. Er impliziert damit,
dass hochschwangere Frauen häufig, leichtfertig und unüberlegt Abbrüche
vornehmen lassen würden. Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Eine
zu erwartende Behinderung des Kindes stellt alleine keinen Grund für
einen Schwangerschaftsabbruch dar. Vielmehr muss bei der medizinischen
Indikation durch eine strikte Einzelfallprüfung nachgewiesen werden,
dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Mutter besteht. Die
gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren werden
dabei berücksichtigt. Das ist schon heute die Rechtslage. Die
Betroffenen brauchen keine Unterstellungen und Drohungen mit dem
Strafrecht, sondern Unterstützung und Hilfe in einer extrem schwierigen
Situation.
Wir fordern den Paragraphen 218 in seiner jetzigen Form zu belassen.
Verbessert werden muss allerdings die Beratung der Frauen. Dies wollen
wir durch eine Beratungspflicht der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Wir
fordern, dass sie die Frauen vor pränataler Diagnostik (PND) über
Möglichkeiten, Risiken und Grenzen aufklären. Dazu gehört auch das Recht
auf Nicht-Wissen, also die Nicht-Inanspruchnahme von PND. Auch sind mehr
und bessere Angebote psycho-sozialer Beratung erforderlich. Hier sind
die Ärzteschaft und die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Einen
entsprechenden Antrag haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode
zusammen mit der SPD in den Bundestag eingebracht (Drucksache 15/4148).
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16.03.2006 - 18:01 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 364 X