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[GRN-BT] Rechte der Oppositionsfraktionen im deutschen Bundestag stärken!


Rechte der Oppositionsfraktionen im deutschen Bundestag stärken!PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

NR. 0361
Datum: 16. März 2006

Rechte der Oppositionsfraktionen im deutschen Bundestag stärken!

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:

Wir wollen die Rechte der Oppositionsfraktionen unter den Bedingungen
einer großen Koalition stärken.

In einem Bundestagsantrag "Lebendige Demokratie in Zeiten der großen
Koalition" (Drs. 16/581) fordern wir deshalb eine Überprüfung der
gegenwärtigen Oppositionsrechte im zuständigen
Geschäftsordnungsausschuss.

Die große Koalition lässt mit ihrer aktuellen Mehrheit die
parlamentarische Kontrolle weitgehend ins Leere laufen. Unter diesen
Bedingungen hat eine Minderheit von weniger als einem Drittel der
Abgeordneten - dazu noch aufgeteilt in drei annähernd gleich große
Fraktionen - keinen hinreichenden Spielraum, ihre Positionen auf die
Agenda des Parlaments zu setzen.

Die Demokratie lebt aber vom Widerstreit zwischen Parlament und
Regierung. Es ist primär die parlamentarische Opposition, die zur
Kontrolle der Regierung berufen ist. Nur wenn die Opposition hinreichend
Raum hat, in den parlamentarischen Debatten ihre Vorstellungen und
Anliegen darzustellen, kann das Parlament der grundlegenden Erwartung
genügen, dass es der zentrale Ort ist, an dem über die Zukunft des
Landes diskutiert und entschieden wird. Fällt das Parlament als Ort der
Debatte und Kontrolle der Regierung teilweise aus, weil hier überwiegend
nur die Meinungen und Lösungsansätze der Mehrheit Gegenstand des
Diskurses sind, so droht dem parlamentarischen System als Ganzem
Schaden.

Grundgesetz und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gehen
idealtypisch wohl vom Regelfall einer kleinen Koalition aus. Rechtliche
Änderungen sind daher für uns unerlässlich.

Unter anderem folgende Regelungen bedürfen der Überprüfung:

? Einberufung des Parlaments: Es ist ein Drittel der Abgeordneten
erforderlich, um eine Einberufung des Deutschen Bundestages zu
verlangen. Noch nicht einmal alle Opositionsfraktionen gemeinsam können
diese Voraussetzung erfüllen.

? Durchführung einer Anhörung: Wenn nach der Geschäftsordnung dieses
Recht nur einer qualifizierten Minderheit von einem Drittel oder einem
Viertel zusteht, ist dies für die Opposition nur selten zu erreichen.
Denn wegen divergierender politischer Ziele werden die
Oppositionsfraktionen sich zum Beispiel nur selten politisch einigen
können, dass eine Anhörung durchgeführt werden soll. Damit wird
insgesamt die Qualität der parlamentarischen Arbeit sinken, denn
Anhörungen sind ein wichtiges Instrument, um Gesetzentwürfe zu
verbessern.

? Bestimmung der Tagesordnung: Im Hinblick auf den widerstreitenden
Charakter der Parlamentsarbeit haben die Oppositionsfraktionen ein
Verhältnis von einem Regierungsthema zu einem Oppositionsthema
gefordert. Erreicht werden konnte aber nur eine Verteilung von drei
Kernzeitthemen für die Regierungsseite zu einem für die Opposition (=
ein Viertel). Ein parlamentarisch gebotenes, halbwegs gleichgewichtiges
Verhältnis von Regierung und Opposition ist dies nicht.

? Aktuelle Stunde: Parlamentarisch gerecht wäre eine gleichmäßigere
Verteilung auf Regierungsfraktionen einerseits und Oppositionsfraktionen
andererseits. Das ist gegenwärtig nicht der Fall.

? Redezeiten: Bei der Verteilung von Redezeiten haben sich die
Regierungsfraktionen bisher nur unzureichend von ihrer Ausgangsposition
- proportionale Verteilung nach Fraktionsstärke - wegbewegt. Ziel sein
sollte eine Regelung, die die Redezeiten nach dem Prinzip von "Rede und
Gegenrede" (= je gleich langer Beitrag für Regierungs- und
Oppositionsseite) verteilt.

Das Parlament leidet unter zu vielen Selbstgesprächen der großen
Koalition.


(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Pressestelle
11011 Berlin

T: 030 / 227 - 5 72 12
F: 030 / 227 - 5 69 62
http://www.gruene-bundestag.de
eMail: pressegruene-bundestag.de

  

16.03.2006 - 18:01 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 335 X