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[SPD-BT] Regelungen zur Eindaemmung missbraeuchlicher Steuergestaltungen beschlossen


Regelungen zur Eindaemmung missbraeuchlicher Steuergestaltungen beschlossen 17. Maerz 2006 - 230

AG Finanzen

Regelungen zur Eindaemmung missbraeuchlicher Steuergestaltungen
beschlossen

Zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Eindaemmung
missbraeuchlicher Steuergestaltungen erklaert der
stellvertretende finanzpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Ulrich Krueger:

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur
«Eindaemmung missbraeuchlicher Steuergestaltungen» beschlossen.
Damit wird mehr Steuergerechtigkeit erreicht und die Steuerbasis
fuer die Finanzierung oeffentlicher Aufgaben des Staates
stabilisiert.

Das Dienstwagenprivileg bei Fahrzeugen im "gewillkuerten"
Betriebsvermoegen wird mit dem Gesetz eingeschraenkt. Die
pauschale Ein-Prozent-Regelung soll nur noch fuer Fahrzeuge des
notwendigen Betriebsvermoegens gelten, die mindestens zur
Haelfte dienstlich genutzt werden. Der Deutsche Bundestag hat
auf Vorschlag der Koalition auch deutlich darauf hingewiesen,
dass dadurch kein unangemessener administrativer Mehraufwand
fuer Steuerpflichtige und Steuerverwaltung entstehen soll, da
bei der administrativen Umsetzung vereinfachende Instrumente
beruecksichtigt werden sollen. Ein Fahrtenbuch muss nicht
zwingend gefuehrt werden.

Die Koalition hatte waehrend der Gesetzesberatungen entschieden,
die zuerst geplante, von Laendern vorgeschlagene Umkehr der
Umsatzsteuerschuld bei Gebaeudereinigern nicht
weiterzuverfolgen, da sich herausgestellt hat, dass diese
Massnahme nicht zweckmaessig waere.

Mit dem Gesetz wird ebenfalls eine Besteuerungsluecke
geschlossen, die aufgrund eines Urteils des EuGH entstanden ist.
Umsaetze aus Gluecksspielen sollen einheitlich mit Umsatzsteuer
belastet werden. Damit wird die unterschiedliche Behandlung von
oeffentlichen Spielbanken und gewerblichen Gluecksspielanbietern
beendet.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch eine steuerliche Abschreibung
fiktiver Verluste bei Sicherungsgeschaeften
("Hedge-Geschaeften") eingedaemmt. Durch Regelungen zum Ansatz
des Erwerbs von Wertpapieren und Grundstuecken als
Betriebsausgaben in der Einnahme-/ Ueberschussrechnung wird
ausserdem ein aus der Sicht der Kapitalanleger lukratives
Steuersparmodell abgeschafft. Auch kann der Verkauf von
Tankquittungen an Dritte nun als Steuerordnungswidrigkeit mit
einer Geldbusse bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Koalition
hatte diese Massnahme vorgesehen, da im Rahmen von
Internetauktionen vermehrt Tankquittungen angeboten werden, mit
deren Hilfe der Kaeufer Betriebsausgaben oder Werbungskosten
geltend machen kann.

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17.03.2006 - 18:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 328 X