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[SPD-BT] SPD begruesst erweiterte steuerliche Foerderung haushaltsnaher Dienstleistungen


SPD begruesst erweiterte steuerliche Foerderung haushaltsnaher Dienstleistungen17. Maerz 2006 - 226

AG Finanzen

SPD begruesst erweiterte steuerliche Foerderung haushaltsnaher
Dienstleistungen

Zur abschliessenden Beratung des Gesetzes der
Koalitionsfraktionen zur steuerlichen Foerderung von Wachstum
und Beschaeftigung im Deutschen Bundestag erklaeren die
zustaendigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Ortwin
Runde und Lydia Westrich:

Das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur
steuerlichen Foerderung von Wachstum und Beschaeftigung
verbessert nicht nur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fuer
in Deutschland taetige Unternehmen, sondern foerdert unmittelbar
auch die inlaendische Nachfrage privater Haushalte nach
Betreuungs- und Handwerkerleistungen. Dies ist ein wesentliches
Element in der von der SPD durchgesetzten Konzeption, die
erkennbare erfreuliche konjunkturelle Erholung in Deutschland
mit steuerlichen Impulsen zu unterstuetzen. Gleichermassen
beschaeftigungs- wie familienpolitisch wichtig ist die staerkere
steuerliche Beruecksichtigung von Kinderbetreuungskosten, mit
der die erfolgreiche Familienpolitik der SPD in der Grossen
Koalition fortgesetzt wird.

Bei Zustimmung des Bundesrates werden bereits im laufenden Jahr
folgende Rechtsaenderungen fuer viele Buerger wirksam werden:

- Die Steuerermaessigung fuer die Inanspruchnahme haushaltsnaher
Dienstleistungen wird ausgedehnt auf Handwerkerleistungen fuer
die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung des zu eigenen
Wohnzwecken genutzten Wohnraums und Grundstuecks. Eigentuemer
wie Mieter koennen kuenftig 20 Prozent der Arbeitskosten geltend
machen, maximal 600 Euro.

- Aufwendungen fuer die Pflege und Betreuung von - im Sinne der
sozialen Pflegeversicherung - pflegebeduerftigen Personen im
privaten Haushalt, die nicht durch Leistungen der Pflegekasse
abgedeckt sind, koennen kuenftig bis zu einem Hoechstbetrag von
1.200 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Beruecksichtigt werden 20 Prozent der Arbeitskosten, die der
Steuerpflichtige, sei es der Pflegebeduerftige selbst oder auch
ein Angehoeriger, gezahlt hat.

- Erwerbstaetige Alleinerziehende und Familien, in denen beide
Elternteile erwerbstaetig sind, koennen kuenftig zwei Drittel
der Kosten der Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich
beruecksichtigen lassen, hoechstens 4.000 Euro je Kind. Dies
gilt entsprechend, wenn ein Elternteil behindert, dauerhaft
krank oder in Ausbildung ist. Ist nur ein Elternteil
erwerbstaetig, koennen Betreuungskosten in gleicher Hoehe fuer
Kinder vom dritten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr als
Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Bei der Einkommensteuererklaerung sind die Aufwendungen vom
Steuerpflichtigen durch entsprechende Rechnungen und Zahlungen
auf das Konto des Leistungserbringers nachzuweisen. Damit
unterstuetzt die SPD die Inanspruchnahme legal taetiger
Unternehmen und bekaempft die Schwarzarbeit im Bereich der
privaten Haushalte in Deutschland.

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17.03.2006 - 18:00 Quelle: news-on-web.de | Gelesen: 472 X