Schily weist die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten zurück
Berlin, 28. Oktober 2005 - Bundesinnenminister Otto Schily weist die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar am ePass entschieden zurück:
Bundesinnenminister Otto Schily: "Die Aussagen von Herrn Schaar entbehren jeder Grundlage.
Die Europäische Union hat sich darauf verständigt, im Zusammenhang mit den Pässen keine Zentraldatei für biometrische Daten einzuführen. Daher gibt es in Europa keine Rechtsgrundlage für eine solche Datei. In Deutschland ist eine solche Datei sogar gesetzlich ausdrücklich verboten. Deutschland und Europa können ausländischen Staaten allerdings weder heute noch zukünftig verbieten, biometrische Dateien der Besucher ihres Landes anzulegen. Durch den ePass ändert sicher hieran nichts.
Die Möglichkeiten der Biometrie bei der Erkennung von Personen sind unter anderem durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ausführlich getestet worden. Die Studien sind unter www.bsi.bund.de abrufbar. Ein sehr kleiner Teil der Bio-P II-Studie ist als intern deklariert und nicht veröffentlicht, weil dort Methoden der Überwindung biometrischer Kontrollsysteme beschrieben und deren Erfolgstauglichkeit beurteilt werden. Damit soll verhindert werden, dass Kriminelle eine Hilfestellung bekommen. So selbstverständlich es ist, dass Sicherheitssysteme auch Schwachstellenanalysen unterzogen werden, so selbstverständlich ist es auch, dass diese Analysen nicht veröffentlicht werden. Dem Bundesdatenschutzbeauftragten wurde dieser Teil zugänglich gemacht.
Nach Erkenntnis des Bundesinnenministeriums existieren keine Softwarelösungen, die aus dem Gesichtsbild Rückschlüsse auf Krankheiten ziehen können."
Verantwortlich: Rainer Lingenthal
Redaktion: Gabriele Hermani, Christian-Günther Sachs, Isabel Schmitt-Falckenberg, Anette Lena Stephan, Dr. Ingrid von Stumm, Annette Ziesig
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Quelle: BUNDESMINISTERIUM DES INNERN (BMI) / pressrelations.de
28.10.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 65 X
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