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Trauschein per Tastendruck gibt es (noch) nicht


Virtueller Service vieler Standesämter erleichtert den Behördengang


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(rgz-p) Wer heutzutage heiraten will, braucht nicht mehr zigmal aufs Rathaus zu rennen. E-Government lautet das Zauberwort, Regieren und Verwalten mit Informations- und Kommunikationstechnologien über elektronische Medien. Nahezu jede größere Stadt bietet die Möglichkeit an, bequem von zu Hause aus die meisten Unterlagen für das Ja-Wort per Internet zusammen zu tragen. Bundesweiter Vorreiter des 24-Stunden-Services war übrigens die Europastadt Würzburg, die 1996 das erste virtuelle Standesamt eröffnete und anschließend von vielen kopiert wurde.



Die älteren Leserinnen und Leser werden sich noch (ungern) erinnern. Ämter- und Behördengänge waren generell meist langwierig, riesige Warteschlangen trotz Termin und "kommen Sie nächste Woche wieder mit den restlichen Papieren". Wer besonders viel Pech hatte, traf den Bediensteten erst gar nicht an oder das Büro war ganz einfach "vorübergehend geschlossen". Inzwischen schreiben sich die Verwaltungen das Wort "Dienstleister" auf ihre Fahnen und versuchen, dies auch erfolg- und vielversprechend umzusetzen.



Wer sich im virtuellen Standesamt seiner Stadt umschaut, bekommt nicht irgendwelche Binsenweisheiten über das Heiraten vermittelt. Von Ratgeber, Übersicht über freie Hochzeitstermine, Formulare zum Downloaden oder Onlinebestellungen von Urkunden bis hin zu Informationen über das Namensrecht oder die Eheschließung im Ausland reicht in der Regel der kommunale Service. Heiraten ist heute einfacher geworden. Mit dem Wegfall des Ehegesetzes 1998 und der damit verbundenen Abschaffung des Aufgebots kann man sich - vorausgesetzt, die Unterlagen sind komplett - theoretisch nach der Anmeldung zur Eheschließung das Ja-Wort geben. Selbst Trauzeugen sind inzwischen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Ist sich ein heiratswilliges Paar ob des Termins noch nicht ganz sicher, hat es bis zu sechs Monate nach der Anmeldung Zeit. Mehr geht allerdings nicht, denn dann verliert ein Teil der eingereichten Papiere seine Gültigkeit. Den Trauschein auf Tastendruck gibt es aber (noch) nicht. Zur Eheschließung muss man nach wie vor persönlich beim Standesbeamten/in erscheinen.

Quelle: djd / pressetreff.de

10.12.2007 - 9:33 Quelle: pressetreff.de | Gelesen: 163 X