Auch Vierbeiner brauchen einen Ausweis - Reisen mit Haustieren
Zum Schutz vor Tollwut sind Impfungen erforderlich
Drei Dinge braucht das Tier auf Reisen: einen Mikrochip, eine Tollwutschutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Statt des Mikrochips ist auch eine Tätowierung erlaubt. So ausgerüstet, sind die Reisen in und aus den Ländern der EU kein Problem für Hunde oder Katzen. Nach Angaben des ADAC dienen die strengen Bedingungen dazu, das Einschleppen und Verbreiten der Tollwut zu verhindern.
Den Heimtierausweis gibt es bei jedem Tierarzt. Das Dokument löst die bisherigen Tollwutimpfausweise ab. Diese werden noch bis spätestens 30. September dieses Jahres anerkannt. Voraussetzung dafür ist, dass der Tollwutimpfausweis vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurde und die Tollwutschutzimpfung vor dem 1. Oktober erfolgte und noch keine 12 Monate zurück liegt. Hinzu kommt, dass die Kennzeichnung des Tieres darin eingetragen ist.
Aufpassen muss, wer nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen will. Diese Länder können noch 5 Jahre lang zusätzliche Auflagen fordern wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest.
Wer aus einem EU-Land über ein Nicht-EU-Land wieder in die EU einreist, dessen Tier muss eine Tollwutschutzimpfung und Heimtierausweis besitzen. Hinzu kommt eine Tollwut-Antikörperbestimmung. Diese muss bereits vor dem Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach der Impfung im Heimtierausweis bestätigt werden. Ansonsten darf der Vierbeiner nicht einreisen. Die Bestimmung gilt auch, wenn das Tier aus einem nichteuropäischen Drittland wie Ägypten, Indien oder Mexiko mitgebracht wird. Tollwut ist eine Viruserkrankung. Sie verläuft bei Mensch und Tier tödlich. Übertragen wird sie durch Bisse infizierter Tiere. Nur eine Schutzimpfung des Tieres hilft.
Rückfragen: Katrin Müllenbach-Schlimme 089 / 76 76-2956
10.06.2005 - 16:08 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 430 X
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