Umstrittene Online-Videorekorder bekommen legale Konkurrenz - Ethikkommission des deutschen IP-Fernsehens warnt vor illegalen Aufzeichnungsservices
Grünwald bei München, 18. Oktober 2005. Die Ethikkommission des deutschen IP-Fernsehens empfiehlt Nutzern von internetbasierten digitalen Videorekordern, nur auf legale Aufzeichnungsservices zuzugreifen. Denn im Gegensatz zu rechtlich umstrittenen Anbietern wie Shift-TV gibt es auf dem Markt der PVR (Private Video Recorder) durchaus auch positive und vor allem legale Ansätze. Die Anbieter des deutschen IP-Fernsehens haben sich zusammengeschlossen und bieten über die Grid-TV GmbH ab Dezember einen völlig legalen Service zur Aufzeichnung von Fernsehinhalten an. Dabei stehen dem Zuschauer die Inhalte von über 200 Sendern weitgehend kostenlos zur Verfügung.
Die legalen Angebote an virtuellen Videorekordern entstehen aus einer Defensivsituation des deutschen IP-Fernsehens heraus. Dazu haben sich die Anbieter des deutschen IP-Fernsehens über den Patentinhaber des IP-TV in Deutschland, die Grid-TV GmbH, zusammengeschlossen und bieten dem Zuschauer Services zur Aufzeichnung von Fernsehinhalten, die legal und zudem weitgehend kostenlos sind. Dadurch wollen die Senderbetreiber auch verhindern, dass externe, nicht autorisierte Anbieter die Sendeströme aufnehmen, die Inhalte in einem neuen Umfeld bereitstellen und Werbung auf dieser Angebotsseite platzieren. Bei dem Aufzeichnungsservice der Grid-TV stehen dem Zuschauer die Inhalte von über 200 Sendern zur Verfügung. Der neue virtuelle PVR ist ab Mitte Dezember erhältlich und kann bei www.ethik-kommission.de oder www.grid-tv.com heruntergeladen werden.
Im Gegensatz zu dem neu entstehenden Service von Grid-TV gelten Angebote wie Shift-TV, die fremde Fernsehinhalte aufzeichnen und sie Kunden als Stream oder zum Download zur Verfügung stellen, als rechtlich sehr umstritten. Einige Sender wie RTL und die Pro-Sieben-Gruppe wehren sich mit juristischen Schritten gegen diese Art von nicht lizenzierter Nutzung von TV-Beiträgen. Auch nach Einschätzung der am Bavariafilmplatz in Grünwald ansässigen Ethikkommission des deutschen IP-Fernsehens sind die momentan auf dem Markt angebotenen Online-Videorekorder aus mehreren Gründen nicht rechtmäßig: Die Aufzeichnung erfolgt nicht wie bei herkömmlichen Videorekordern durch den Zuschauer, der eine Kopie für seinen Eigengebrauch erstellen möchte, sondern durch einen Dritten. Das Unternehmen verdient hierbei Geld unter der Verwendung von Inhalten, die es nicht lizenziert hat. Wenn diese Inhalte über Ländergrenzen hinweg bereit gestellt werden, verletzt der Anbieter überdies internationale Abkommen im Lizenzrecht. Um die Programme von Sendern aus dem IP-Raum aufzuzeichnen, müssen die Anbieter von virtuellen PVR zum Teil technische Hürden überwinden. Dies ist ein Angriff auf die Programmierung der Sendetechnik, also ein Hackerangriff.
Da die meisten Sender das Recht zur On-Demand-Verbreitung der Inhalte in der Regel selbst nicht besitzen, kann es dieses Recht auch nicht bei einem externen Aufzeichnungsservice geben. Shift-TV verlangt von seinen Nutzern eine monatliche Gebühr von knapp fünf Euro, jedoch ist unklar in wie weit Lizenzgebühren an die Leistungsschutzrechteinhaber abgeführt werden. Auch sind diese Rechteinhaber nicht gefragt worden, ob sie einer Aufzeichnung ihrer Inhalte zustimmen. Die Lizenzen im Haus der jeweiligen Sender machen solche Services aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Deshalb kann es auch für einen externen Anbieter keine solide rechtliche Basis für solche Dienstleistungen geben.
Ein weiteres Problem sieht die Ethikkommission des deutschen IP-Fernsehens in der späteren Verwendung der aufgezeichneten Inhalte: "Durch die schlechtere Qualität bei der Aufzeichnung als beim Originalsender gerät der Sender in ein schlechtes Bild. Außerdem hat er keine Kontrolle über das werbliche Umfeld, in dem seine Beiträge stehen." Laut Ingo Wolf, dem Inhaber der ArtVoice-Gruppe und Betreiber einiger IP-TV-Stationen, ist es an der Zeit, dass der Gesetzgeber mit einer eindeutigen Gesetzgebung die nötigen Instrumente schafft, um Anbieter solcher Piraterieunternehmen zu bestrafen. "Es muss jedem Anbieter klar sein, dass er mit einem Angebot zur Aufzeichnung und zur Bereitstellung von Inhalten On-Demand ein großes Risiko eingeht. Das Risiko darf sich allerdings mit Blick auf die meist prall gefüllten Brieftaschen der Anbieter nicht auf Geldstrafen beschränken. Wir sind der Überzeugung, dass nur eine Verfolgung mit Hilfe des Strafrechtes und einer schnellen Internationalisierung der Gesetzgebung über Brüssel die notwendige schnelle Hilfe für den Markt bringen wird." Nach Wolfs Einschätzung ist auch noch unklar, ob sich der Zuschauer selbst durch die Nutzung von illegalen Aufzeichnungsservices wie dem von Shift-TV strafbar macht.
Über Grid-TV:
Die Grid-TV GmbH aus Grünwald wurde 2004 von der ArtVoice-Gruppe gegründet. Die Kernkompetenz des Unternehmens liegt im internationalen Aufbau von IP-TV-Sendenetzen und in der Entwicklung tragfähiger Betriebsmodelle mit guten Refinanzierungsmöglichkeiten. Als Patentinhaber für die Abwicklung laufender Programme über IP-basierte Medien vergibt Grid-TV internationale Sendelizenzen, ermöglicht die Nutzung von internationalen Sendenetzen und vertreibt Sendeplanungs-Software sowie Bewegtbild- und Sendelizenzen. Das Unternehmen betreibt dabei das deutsche IP-TV-Sendezentrum IPOC (International Playout Center) in Grünwald. Von dieser Steuerzentrale aus ist es möglich, bis zu 10.000 IP-TV-Stationen parallel zu kontrollieren. Die von Grid-TV entwickelten Technologien FileLoadBalancing neuronal net, TV-Edit und TV-Serve erlauben auf Basis der gängigen Internet-Streaming-Software ein einzigartiges zielgruppenspezifisches globales Fernsehen über alle Kommunikationskanäle: Satellit, Terrestrisch, Kabel, UMTS, GPRS und natürlich das Internet.
Über die Ethikkommission des deutschen IP-Fernsehens:
Die Ethikkommission des deutschen IP-Fernsehens vergibt Sendelizenzen zum Betrieb von IP-TV-Sendern auf Basis laufender Programme, die einer Zeitsteuerung unterliegen und deren PlayOut aus Datenbanken in den IP-Raum erfolgt. Um in Deutschland einen solchen IP-TV-Sender zu betreiben, ist die Zustimmung der Kommission nötig. Dabei gilt es, die Vorschriften zum Senderbetrieb zu befolgen, wie etwa die Gewährleistung des verfassungsgemäßen Betriebes, keine Ausstrahlung pornografischer oder gewaltverherrlichender Beiträge, keine Verbreitung rechtsradikalen Gedankengutes und die Einhaltung der Jugendschutz- und Tierschutzrichtlinien sowie die Gleichstellung der Geschlechter.
Weitere Informationen:
Ethikkommission des deutschen IP-Fernsehens, Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald, Tel.: 089 - 744 88 88-0, Fax: 089 - 744 88 88-99, E-Mail: info
ethik-kommission.de , Internet: www.ethik-kommission.de
Pressekontakt: Konzept PR GmbH, Andrea Finkel, Karolinenstr. 21, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 343 00 15, Fax: 0821 - 343 00 77, E-Mail: konzept-pr.de" target="_blank">a.finkel
konzept-pr.de , Internet: www.konzept-pr.de
Quelle: ETHIKKOMMISSION DES DEUTSCHEN IP-FERNSEHENS / pressrelations.de
20.10.2005 - 10:10 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 150 X
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