Der Sprecher der Bundesregierung, BÖ©la Anda, erklärt zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
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30.06.2005 - Die Bundesregierung wird weiterhin ihrer Pflicht zur Information der Bevölkerung nachkommen und der Öffentlichkeit Maßnahmen und Vorhaben ihrer Politik darlegen.
Sie berücksichtigt dabei die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Öffentlichkeitsarbeit, auch die für die sogenannte Vorwahlzeit geltenden Festlegungen.
Diese Vorwahlzeit, in der für staatliche Öffentlichkeitsarbeit das Gebot äußerster Zurückhaltung gilt, beginnt nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 und vom 23. Februar 1983, wenn der Bundespräsident den Wahltag bestimmt. Dies gilt laut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 auch für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages.
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Informationspflicht auch weiterhin unter Beachtung dieser Entscheidungen die Bevölkerung über die Politik der Bundesregierung informieren.
Presse- und Informationsamt der BundesregierungE-Mail: InternetPostbundesregierung.de Internet: http://www.bundesregierung.de/
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Quelle: BUNDESREGIERUNG / pressrelations.de
01.07.2005 - 14:26 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 262 X

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