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Rentenbank nimmt Innovationsförderung wieder auf




03.11.2005, Darlehen um bis zu 5 Prozent verbilligt

Markt- und Praxiseinführungen von Innovationen in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Gartenbau werden ab sofort wieder durch besonders zinsgünstige Darlehen aus den Mitteln des Zweckvermögens bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gefördert. Dies gab der Deutsche Bauernverband (DBV) bekannt. Die Darlehen werden um bis zu 5 Prozent verbilligt, mindestens aber mit 1,5 Prozent verzinst. Die neu geschaffene gesetzliche Grundlage über die Verwendung der Zweckvermögensmittel sieht auch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung sowie die Gewährung nachrangiger Darlehen mit einem Zinszuschlag von 0,75 Prozent bzw. 2,5 Prozent vor. Neu eingeführt wurde jetzt außerdem die Möglichkeit, Studien zur Prüfung der technischen Durchführbarkeit sowie bestimmte Entwicklungsvorhaben durch Zuschüsse zu fördern, die beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beantragt werden können.

Kreditanträge können über die jeweilige Hausbank oder Sparkasse unter Verwendung eines im Internet abrufbaren Antragformulars an die Landwirtschaftliche Rentenbank gerichtet werden. Die Innovationsförderung kann nicht neben anderen öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden.

Vom Eigenkapital des Zweckvermögens in Höhe von 65 Millionen Euro (Stand 30.9.2005) stehen zum Zeitpunkt 8,3 Millionen Euro für neue Darlehen und Zuschüsse zur Verfügung. Das Zweckvermögen wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank treuhänderisch verwaltet. Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum führt dem 1952 durch das Entschuldungsabwicklungsgesetz entstandenen Zweckvermögen des Bundes jährlich die Hälfte ihres Bilanzgewinns zu, zuletzt 4,75 Millionen Euro im Jahr 2005. Durch die Aufhebung des Entschuldungsabwicklungsgesetzes konnten ab Frühjahr 2004 zunächst keine neuen Kredite mehr gewährt werden. Nach Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage und dem In-Kraft-Treten neuer Richtlinien über die Verwendung des Zweckvermögens kann die Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens jetzt wieder auf-genommen werden.

 

Ansprechpartner: Pressestelle Deutscher BauernverbandE-Mail: pressebauernverband.de



Quelle: DEUTSCHER BAUERNVERBAND (DBV) / pressrelations.de

04.11.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 87 X