anzeige [x]
Seite wird geladen ... Bitte warten

es wird in 60000 Artikel gesucht

 PM online: 59.574
 Redakteure registriert: 3.169
 Gesamtreichweite (Aufrufe Meldungen): 12.824.137

Städtische und ländliche Hauswirtschaft zusammengeführt




03.11.2005, Novellierte Meisterprüfungsverordnung für den Beruf Hauswirtschafter/in

Die Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zur Meisterin/Meister der Hauswirtschaft ist zum 1. November 2005 in Kraft getreten. Dies teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Damit werden die bislang getrennten Verordnungen aus dem Jahr 1992 (städtischer Bereich) sowie 1994 (ländlicher Bereich) zu einer einheitlichen Fortbildungsverordnung zusammengeführt.

Im Zuge der Novellierung wurde die Zielsetzung und inhaltliche Ausrichtung der Meisterprüfung des hauswirtschaftlichen Bereichs an aktuelle berufliche und betriebliche Rahmenbedingungen angepasst. Angehende Meister/innen müssen ihre beruflichen Fach- und Führungsfähigkeiten zukünftig in drei Prüfungsteilen unter Beweis stellen, die sich schwerpunktmäßig auf die Fähigkeiten im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuung, auf die Betriebs- und Unternehmensführung in der Hauswirtschaft sowie auf die Berufsausbildung und Mitarbeiterführung im Betrieb orientieren. Das Prüfungsverfahren wurde stärker als bislang auf die betrieblichen Realitäten und die beruflichen Anforderungen hauswirtschaftlicher Führungskräfte zugeschnitten. Prüfungskandidaten können zukünftig konkrete Vorhaben aus dem eigenen betrieblichen Geschehen direkt als Prüfungsleistung in die Meisterprüfung integrieren. Dadurch kann die Meisterprüfung als erster praktischer Schritt zum eigenständigen unternehmerischen Handeln als angehende Führungskraft im Beruf dienen.

Aufgrund der neuen Vorgaben des im April 2004 novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurden erstmalig auch die Zulassungsvoraussetzungen in die Anforderungsverordnung aufgenommen. Zukünftig kann zur hauswirtschaftlichen Meisterprüfung zugelassen werden, wer eine Ausbildung im Beruf Hauswirtschafter/in abgeschlossen hat und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. Als Hilfestellung für die praktische Umsetzung der novellierten Meisterprüfungsverordnung hat der bundesweite Arbeitskreis der zuständigen Stellen in Zusammenarbeit mit verschiedenen hauswirtschaftlichen Berufs- und Fachverbänden Erläuterungen erarbeitet. Diese sollen baldmöglichst veröffentlicht und über das Internetangebot des aid ( www.aid.de ) bundesweit zum Abruf bereitgestellt werden.

 

Ansprechpartner: Pressestelle Deutscher BauernverbandE-Mail: pressebauernverband.de



Quelle: DEUTSCHER BAUERNVERBAND (DBV) / pressrelations.de

04.11.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 94 X