Kein Schnellschuss bei Reform des GmbH-Rechts
- Populistischer, wahlkampftaktischer Aktionismus
Zu dem von SPD und Bündnis 90/die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und die zuständige Berichterstatterin Andrea Voßhoff MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion hält eine umfassende Reform des GmbH-Rechts für notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaften zu stärken. Dazu gehört auch - aber nicht nur - die Absenkung des Mindeststammkapitals für GmbHs, das derzeit noch 25.000 Euro beträgt. Es reicht aber nicht aus, in einem gesetzgeberischen Schnellschuss lediglich die Höhe des Stammkapitals auf willkürliche 10.000 Euro zu senken, die Reform der damit korrespondierenden Vorschriften zum Gläubigerschutz, zum Missbrauch der erleichterten Haftungsregelungen und zum Insolvenzrecht sowie den Abbau bürokratischer Hürden jedoch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Eine umfassende Reform muss in einem geordneten parlamentarischen Verfahren diskutiert und beraten werden. Dabei muss untersucht werden, ob die deutsche GmbH mit einem Stammkapital von 10.000 tatsächlich wettbewerbsfähig ist gegenüber britischen Gesellschaften, die man bereits mit einem Euro gründen kann. Und es müssen die Einwände gehört werden, die schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens aus berufenen Kreisen erhoben wurden.
Es ist keine "formale Trickserei", wenn die Unionsfraktion die Notwendigkeit eines geordneten parlamentarischen Verfahrens mit den dafür zur Verfügung stehenden parlamentarischen Instrumentarien fordert. Eine Anhörung ist bei einem derart wichtigen Gesetz geboten. Wenn dies wegen der beabsichtigten Neuwahl aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, wäre es verantwortungslos, ein Gesetz ohne Beratung schnell noch durchzuwinken.
Trickserei ist es vielmehr, die Absenkung des Mindeststammkapitals als mittelstands- und beschäftigungspolitische Wohltat zu verkaufen. Wenn der Koalition die Reform des GmbH-Rechts tatsächlich am Herzen läge, hätte sie diese in den vergangenen sieben Jahren längst auf den Weg bringen können. Kurz vor Schluss noch mit einer unausgegorenen halben Reform zu kommen, hat mit seriöser Reformpolitik nichts zu tun, sondern ist populistischer, wahlkampftaktischer Aktionismus.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik 1, 11011 Berlin mailto:fraktion
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Quelle: CDU/CSU-FRAKTION / pressrelations.de
28.06.2005 - 20:57 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 388 X
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