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Bundesrat ebnet den Weg für Musterverfahren geschädigter Anleger




Berlin, 8. Juli 2005 - Der Bundesrat hat heute den Weg für das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz freigemacht. Dieses Gesetz der rot-grünen Regierungskoalition führt Musterverfahren für geschädigte Kapitalanleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen – etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten – ein.

"Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dient den Interessen aller Beteiligten – der Anleger, der Gerichte und der beklagten Unternehmen. Es wird zu einer rascheren und unkomplizierteren Erledigung von Rechtstreiten im Kapitalmarktbereich beitragen. Ich freue mich, dass das Gesetz jetzt zum 1. November in Kraft treten und noch auf derzeit laufende Verfahren angewendet werden kann", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, in Schadensersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen ein Musterverfahren durchzuführen. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Das verbessert nicht nur die Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Anleger, sondern steigert auch die Effizienz des gerichtlichen Verfahrens. Um eine Verfahrenskanalisation bei einem Gericht zu erreichen, wird zudem ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt.

Die Vorteile des kollektiven Musterverfahrens gegenüber dem Einzelrechtsstreit auf einen Blick:

Der einzelne Anleger kann seinen Schadensersatzanspruch effektiv durchsetzen. Komplexe Tatsachen- und Rechtsfragen werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt, d.h. es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt; ein Auslagenvorschuss insbesondere für teure Sachverständigengutachten muss nicht gezahlt werden; im Falle des Unterliegens der Kläger werden die Kosten auf alle Kläger anteilig verteilt. Es kommt zur Beschleunigung bei der Abwicklung einer Vielzahl von Klagen; die betroffenen Gerichte werden entlastet; die beklagten Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit. "Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz betritt der Gesetzgeber Neuland, indem erstmals Musterverfahren im Zivilprozess gesetzlich verankert werden. Es ist deshalb richtig, dass das neue Gesetz zunächst auf 5 Jahre befristet ist. Während dieser Zeit werden wir die Erfahrungen mit den neuen Regelungen auswerten. Bewährt sich das Gesetz – das ich immer als Pilotprojekt für den Kapitalmarktbereich verstanden habe – ist zu überlegen, ob es als allgemeine Regelung für Massenverfahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden kann", erläuterte Zypries.

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit desBundesministeriums der JustizVerantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane WirtzMohrenstr. 37, 10117 BerlinTelefon 01888 580-9030Telefax 01888 580-9046 pressebmj.bund.de



Quelle: BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ (BMJ) / pressrelations.de

08.07.2005 - 14:55 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 485 X