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UMAG passiert den Bundesrat




Berlin, 08. Juli 2005 - Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts – kurz UMAG – gebilligt. Dieses neue Recht bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen unserer Aktiengesellschaften und tritt zum 1. November 2005 in Kraft. "Das UMAG schließt das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes fast vollständig ab. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurückzugewinnen" sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Folgende Kernanliegen des künftigen Rechts sind besonders hervorzuheben:

Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können. Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt. Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt. Die Änderungen des Aktienrechts sind mit großer Sorgfalt und unter Heranziehung von sehr viel Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis vorgenommen worden. Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen Änderungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs geführt. Bedeutend ist die Schwelle für die Minderheitenklage. Das Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro Börsenwert angesetzt. Nunmehr liegt das Quorum bei 100.000 Euro Nennbetrag. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung des Schwellenwerts, bedeutet allerdings – jedenfalls bei gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf – auch eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als ursprünglich vorgesehen. Diese Änderung ist zu vertreten, da gerade bei Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verfehlungen der Organe öffentlich diskutiert werden, der Aktienkurs in aller Regel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen sein wird. Ein Abstellen auf den Börsenkurs wäre dann nicht immer die angemessene Größe. Gerade die Skandale der letzten Jahre haben bei einigen Aktienwerten zu sog. Penny-Stocks geführt, bei denen ein Abstellen auf den Börsenwert für ein Minderheitenrecht verfehlt gewesen wäre.

Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der international übliche record date, also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind für die Praxis wichtige Übergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein besonderes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, weil es sich nicht nur um technische Fragen handelt. Es geht auch darum, die bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Ausübung der Stimmrechte soll dazu führen, dass mehr Aktionäre wieder bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen wahrzunehmen. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und vergleichsweise sehr hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen Hauptversammlungspräsenzen beruht.

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit desBundesministeriums der JustizVerantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane WirtzMohrenstr. 37, 10117 BerlinTelefon 01888 580-9030Telefax 01888 580-9046 pressebmj.bund.de



Quelle: BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ (BMJ) / pressrelations.de

08.07.2005 - 14:55 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 306 X