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Bundesrat macht Weg für die Offenlegung der Managergehälter frei




Berlin, 08. Juli 2005 - Der Bundesrat hat heute keinen Einspruch gegen das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz eingelegt. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

"Ich freue mich, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen ist ein wichtiges Gesetz für den deutschen Kapitalmarkt und für die deutsche Aktienkultur", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Das Gesetz ist so gestaltet, dass es weiterhin Raum für den Corporate Governance Kodex lässt und das Konzept der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht in Frage stellt. Wir leisten damit einen entscheidenden Beitrag für gute Unternehmensführung in Deutschland."

Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz bei den Vergütungen, die die einzelnen Vorstandsmitglieder börsennotierter Aktiengesellschaften erhalten. Der von Bundesjustizministerin Zypries vorgelegte Gesetzentwurf war am 18. Mai 2005 im Kabinett beschlossen worden. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten den Entwurf Anfang Juni in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz schreibt die Offenlegung der Bezüge für jedes einzelne Vorstandsmitglied im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss vor. Die Individualangaben können ausnahmsweise unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit beschlossen hat. Erforderlich ist eine Mehrheit von mindestens drei Viertel des vertretenen Grundkapitals.

"Die Grundkonzeption des Gesetzentwurfs, nämlich die Pflicht zu Individualangaben mit einer Opting Out-Möglichkeit zu verbinden, ist unverändert geblieben. Dies verbessert die Kontrollrechte der Aktionäre erheblich", so Zypries.

Das parlamentarische Verfahren hat den Gesetzentwurf um zwei Details ergänzt. Zum einen wurde die Angabepflicht zu Pensionszusagen konkretisiert. Künftig ist der wesentliche Inhalt der Zusagen dazustellen, wenn sie von den für Arbeitnehmer üblichen Regelungen erheblich abweichen. Zum anderen werden nun auch Leistungen, die der Vorstand von dritter Seite erhält, in die Offenlegung einbezogen. Die Bestimmung zum Vergütungsbericht, der die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft abbildet, ist weiterhin als Soll-Vorschrift ausgestaltet.

Die neuen Regelungen sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2006 anzuwenden. Für diese Abschlüsse, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden, können die Aktionäre in der Hauptversammlungssaison 2006 von der Opting Out-Klausel Gebrauch machen und für maximal fünf Jahre auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge verzichten.

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit desBundesministeriums der JustizVerantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane WirtzMohrenstr. 37, 10117 BerlinTelefon 01888 580-9030Telefax 01888 580-9046 pressebmj.bund.de



Quelle: BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ (BMJ) / pressrelations.de

08.07.2005 - 14:55 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 450 X