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Refinanzierungsregister stärkt Finanzplatz Deutschland




08.07.2005 - Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks:

Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesrat heute den Weg für gesetzliche Vereinfachungen bei der Unternehmensfinanzierung durch Banken geebnet hat. Die Schaffung desRefinanzierungsregisters hat eine große Bedeutung für das Finanzgewerbe und die Wirtschaft insgesamt: Es legt die Grundlage für eine Verbesserung der Refinanzierung der Banken im Rahmen von Verbriefungstrans-aktionen und Pfandbriefemissionen. Es werden zusätzliche Räume für eine verbesserte Versorgung der Wirtschaft  - insbesondere des Mittelstandes - mit Bankkrediten eröffnet.

Die Aufnahme ergänzender Regelungen zu insolvenzfesten Treuhandgrundschulden in das Kreditwesengesetz bedeutet eine zusätzliche Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Deutschland.

Die Verbesserung besteht darin, bei bestimmten Refinanzierungsgeschäften von Kreditinstituten im Falle der Insolvenz des Refinanzierungsunternehmens neben der bewährten Eintragung von Hypotheken in das Grundbuch nunmehr auch treuhänderisch gehaltene Grundpfandrechte als Voraussetzung für eine bevorrechtigte Befriedigung des Gläubigers anzuerkennen.

Auf Grund der neuen Regelung wird infolge einer Eintragung der Sicherungswerte in ein so genanntes Refinanzierungsregister die Voraussetzung für ein Aussonderungsrecht von Pfandbriefemittenten sowie auch Zweckgesellschaften im Rahmen von Verbriefungsgeschäften geschaffen. Das Refinanzierungsregister wird von einem gesondert bestellten Verwalter unter der Obhut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verwaltet.

Diese Regelung ergänzt das neue Pfandbriefgesetz, welches am 19. Juli 2005 in Kraft tritt. Nunmehr wird für einen noch größen Kreis von Kreditinstituten die Refinanzierung über die Begebung von Pfandbriefen attraktiver. Gleiches gilt für die Beschaffung von Liquidität im Rahmen der Verbriefungs-Transaktionen. Damit gewinnt der Finanzplatz Deutschland insgesamt an Attraktivität.

(c) Bundesministerium der Finanzen

 

Herausgegeben vom Referat Information und Publikation desBundesministeriums der FinanzenWilhelmstraße 97. 37, 10116 BerlinTelefon 01888.682.3300Telefax 01888.682.4420 buergerreferatbmf.bund.de



Quelle: BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN / pressrelations.de

09.07.2005 - 21:49 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 587 X