Konsequenzen aus BGH-Urteil zu Vorfälligkeitsentschädigungen bei Darlehen - Expertenmeinung: Kreditnehmer können auf Rückerstattungen hoffen – Detailfragen noch nicht geklärt
Von Gunnar Sohn
Bonn/Karlsruhe – Vor knapp zwei Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de ein Urteil zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen gefällt und die Auswirkungen sind noch heute nicht absehbar: „Alle Darlehensnehmer, die eine Vorfälligkeitsentschädigung beim vorzeitigen Ablösen ihrer Darlehen zahlten, auch solche, die sich in der Vergangenheit erfolglos oder nur mit einem Teilerfolg an ihre Bank wandten, sollten ihr Anliegen nochmals überprüfen lassen“, rät der Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen http://www.justus-online.de.
Darlehensnehmer, die Kredite mit Disagio bedienten oder denen von ihrer Bank eine Entschädigungsberechnung präsentiert wurde, die den effektiven Jahreszinssatz zum Ausgangspunkt nahm, könnten auf beträchtliche Rückerstattungen hoffen. Aber auch alle übrigen Kreditnehmer, die in der Vergangenheit eine Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung zahlten, seien von dem Urteil positiv betroffen.
„Gleichwohl können Darlehensnehmer noch immer nicht darauf vertrauen, dass die Schadensersatzforderungen richtig berechnet werden. Einige Banken ignorieren das neue Urteil sogar und rechnen nach wie vor mit zu niedrigen Zinssätzen für die Wiederanlage vorzeitig abgelöster Darlehen“, meint Mingers.
Werde ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen vor dem Zinsbindungsende zurückgezahlt, könne die Bank Schadensersatz verlangen. „Wie diese Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist, ist zum Teil nach wie vor umstritten. Da der Gesetzgeber auf diesem Gebiet jeglichen Gestaltungswillen Initiative vermissen lässt, muss der Streit mühsam über die Gerichtsinstanzen ausgetragen werden“, kritisiert Mingers. Trotz mehrerer höchstrichterlicher Urteile seien einige Detailfragen noch immer nicht geklärt. Da es um viel Geld gehe, werden von einigen Banken zudem selbst geringste Unklarheiten in den Urteilen ausgenutzt, um die Kunden zu benachteiligen, glaubt der Bonner Wirtschaftsjurist.
„Wer sein Darlehen vorzeitig tilgen will, sollte dies frühzeitig seiner Bank mitteilen. Bevor man die von der Bank errechnete Vorfälligkeitsentschädigung akzeptiert, sollte man die Berechung prüfen. Wem die von der Bank geforderte Summe überhöht erscheint, kann sich eine Alternativrechnung durch die Verbraucherzentrale erstellen lassen“, so Mingers. Zudem sollte der Bank mitgeteilt werden, dass die Berechnung nur unter Vorbehalt akzeptiert werde.
Quelle: medienbüro.sohn / pressbot.net
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30.08.2006 - 10:34 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 316 X
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