Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer und mittelständische Unternehmer
Die Gründung und Führung einer GmbH birgt erhebliche Risiken. Entgegen der immer noch weit verbreiteten Ansicht, die Verantwortung der Gesellschafter einer GmbH ende an der Grenze des von ihnen eingebrachten Stammkapitals und die Geschäftsführer seien überhaupt haftungsbefreit, gibt es derzeit tatsächlich immer mehr Fälle, in denen der BGH diesen Personen die nach dem GmbH-Gesetz eigentlich gewährte Haftungsbeschränkung nicht zugesteht. Als Folge hieraus kann die Situation eintreten, dass Gesellschafter sowie Geschäftsführer in bestimmten Fällen mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Dies geschieht jedoch nicht nur in Fällen von betrügerischem Missbrauch, auch bei seriöser Geschäftsführung kann die Haftungsbefreiung nachträglich ausgeschlossen werden. Denn es kommt nach der Rechtsprechung des BGH nicht mehr ausschließlich darauf an, vorsätzlich einen Schaden zuzufügen. Zu einer unbeschränkten persönlichen Haftung kann es vielmehr bereits bei einem objektiven Ausnutzen der grundsätzlich gewährten Haftungsbeschränkung kommen. Die Grenzen zwischen legitimer Risikobeschränkung und Missbrauch im Sinne des BGH aufzuzeigen, ist dabei von größter Relevanz für Geschäftsführer u. mittelständische Unternehmer.
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Quelle: KADERSCHMIEDE / pressbot.net
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10.10.2006 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 237 X

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