Kontopfändung: Wenn der Kuckuck auf der Kohle sitzt
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Beugen Sie vor mit dem Buch „Rettung in der Zwangsvollstreckung“. Es zeigt Ihnen einen Weg, bevor der Kuckuck durch Kontopfändung auf Ihrem Konto sitzt.
„Ich kann Ihnen leider nichts ausbezahlen, weil Ihr Konto gepfändet ist. „Die sonst freundliche Dame hinterm Tresen in der Bank wirkt betreten und zugleich etwas abweisend. Ihr Kunde, den sie zuvor immer mit zuvorkommender Höflichkeit bedient und behandelt hat, ist in ihren Augen auf einmal suspekt. Und sie lässt ihn dann auch ohne einen Euro Geld in der Tasche heimgehen. Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn kommt es in Deutschland immer öfter zu Szenen wie dieser. Doppelpfändungen beim Arbeitgeber und dem Geldinstitut: Die Kontopfändung ist, neben der Lohn- und Sachpfändung, eine zunehmend genutzte Möglichkeit für einen Gläubiger, seine Forderungen zwangsweise einzutreiben. Laut Wolfgang Rademacher, komme es sogar „immer häufiger zu einer Doppelpfändung beim Arbeitgeber (Lohn- oder Gehaltspfändung) und dem Geldinstitut(Kontopfändung)“ Die Rechtsgrundlage bilden die § 829 und 835 Absatz I der Zivilprozessordnung (ZPO).
Was bleibt einem Schuldner anderes übrig, als gezielte (und manchmal verpönte) Kunstgriffe einzusetzen, wenn man sich, wie der Buchautor selbst vor einigen Jahren, plötzlich mit Forderungen in Millionenhöhe konfrontiert sieht? Etwa jenem Arzt nacheifern, den Sie als verzweifelten Menschen kennen lernen werden und der sich glatt erschießen will - nur weil er sich wegen ein paar tausend (!) Euro »Miesen« schon als unrettbar verlorene Seele wähnt? Und gerade bei Kontopfändungen muss man kühlen Kopf bewahren.
Der schwarzseherische Weißkittel weilt noch unter den Lebenden. Wolfgang Rademacher konnte ihm, wie es seine Art ist, praxisnahe Tipps zur finanziellen Genesungstherapie geben und auf der kostenlosen CD-ROM noch zeigt wie Sie Ihren Kopf auch bei Kontopfändung aus der Schlinge ziehen können.
Dieselbe Intention - Hilfe zur Selbsthilfe - zieht sich durch alle Seiten seines Ratgebers. Wie alle Bücher ist dieses ein leicht lesbarer Leitfaden aus der Praxis für die Praxis. Dem mit allen Wassern gewaschenen Autor fließen theoretische Schlapp-Schüsse der Marke »Nutzen Sie die Möglichkeiten des § Soundso!« nirgends aus der Feder. Welchem Laien wäre mit solch Juristen-Blabla schon geholfen? Stattdessen werden verzweifelten Schuldnern leicht nachvollziehbare, konkrete Schritt-für-Schritt-Anweisungen angeboten, die ihren Hals retten.
Statt sie im Kummer versinken zu lassen, hilft Wolfgang Rademacher Schuldnern lieber aus der Patsche - indem er Ihnen Mittel an die Hand gibt, um sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. Das nützt nicht nur Schuldnern. Denn bei Licht betrachtet, hat ein Gläubiger weitaus mehr von einem »lebendigen« Schuldner als von einer wirtschaftlichen Leiche - bringt ihm diese Nach- und Weitsicht doch immerhin noch einiges an Geld ein. Also Vorbeugen ist besser als Heilen und das auch bei Kontopfändungen.
Mehr Infos finden Sie unter:
http://www.erfolgsonline.de/rettung_in_der_zwangsvollstreckung.php
Wolfgang Rademacher lebt in Selm (Nordrhein-Westfalen). Er hat sich als Sachbuchautor einen Namen gemacht und vertreibt seine selbst produzierten Bücher mittlerweile ausschließlich übers Internet. Den Bekanntmachungsstrategien verdankt Wolfgang Rademacher ein gesichertes und attraktives Auskommen.
Wolfgang Rademacher
ISBN 978-3-935599-34-4
Buch 32 x 22 cm
Großformat DIN A4
Gebunden, 271 Seiten
Mit kostenloser CD-ROM
Kontakt:
Wolfgang Rademacher
Eichendorffstraße 27
59379 Selm
Per Telefon: (0 25 92) 98 18 87
Per Telefax: (0 25 92) 98 18 89
Per E-Mail: an
erfolgsonline.de
Internet. www.erfolgsonline.de
Quelle: Verlag Rademacher / pressbot.net
Ihr Ansprechpartner:
| Firma | : | Verlag Rademacher |
| Name | : | Wolfgang Rademacher |
| Straße | : | Eichendorffstr. 27 |
| Stadt | : | - 59379 |
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| Land | : | Deutschland |
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18.02.2008 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 76 X
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