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Flugsicherung: Freibrief für Verlärmung




DFLD warnt vor Flugsicherungsprivatisierung

Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. fordert die Bundestagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung abzulehnen, da die Bürger in diesem Falle nur völlig ungenügend vor Fluglärm geschützt würden. Wie das Vorstandsmitglied Berthold Fuld erklärte, gehöre derzeit die Flugroutenplanung zu den gesetzlichen Aufgaben der Deutschen Flugsicherung DFS - nach dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr. Planen werde die DFS aber weiterhin - allerdings nicht unter staatlicher Kontrolle. Die von ihr geplanten Flugrouten würden dann dem künftigen Aufsichtsamt zur Prüfung vorgelegt werden; dieses solle dann die Rechtsverordnungen erlassen, mit denen die Flugrouten festgelegt würden. Dabei solle nur auf den Schutz vor unzumutbarem Fluglärm hingewirkt werden - es wäre den Behörden verwehrt, Schutz vor geringerem Fluglärm zu fordern. Mangels Grenzwerten orientierten sich dabei die Behörden an von der Luftfahrt bezahlten lärmmedizinischen Gefälligkeitsgutachten. Die Erfahrung der letzten Jahre zeige, dass die Unzumutbarkeitsgrenze für Fluglärm von den flugverkehrslobbynahen Gutachtern sehr hoch angesetzt wird. Die Grenze, bei denen Schallschutzmaßnahmen notwendig würden, sei für viele Betroffene unerreichbar. Sog. "geringeren Fluglärm" sollen die Bürger erdulden und damit mit ihrer Gesundheit und ihrem Vermögen die Luftfahrt subventionieren.

Ungewöhnlich für eine im Staatsauftrag durchzuführende Tätigkeit seien die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Effizienzvorgaben. Diese würden es der Flugsicherung erleichtern, Ansprüche gegen das Aufsichtsamt z.B. auf Festsetzung belastender Flugrouten ggf. auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Im Ergebnis enthalte daher das Privatisierungsgesetz einen Verzicht auf die Wahrnehmung wichtiger Hoheitsrechte und einen Freibrief zur fast beliebigen Verlärmung flughafennaher Regionen durch die Flugsicherung.

Der Deutsche Fluglärmdienst (www.DFLD.de ) ist eine Nicht-Regierungs-Organisation und dokumentiert seit vielen Jahren bundesweit und in der Schweiz die Fluglärmbelastung von Bürgern im Umfeld und im weiteren Nahbereich von Flughäfen. Innerhalb von 12 Schwerpunktregionen betreibt der DFLD 130 private Fluglärmmessstationen. Hinter jeder der Messstationen stehe die Betroffenheit und die Gesundheitsgefährdung von Tausenden von Menschen. In der Summe dürften in Deutschland im Jahre 2005 ca. 26 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen sein.

Rückfragen beantwortet:Dr.-Ing. Berthold FuldTel: 06172-928928



Quelle: DFLD / pressrelations.de

31.08.2005 - 18:00 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 351 X