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Vorsicht bei der Akzeptanz von Auslandsschecks beim Autoverkauf


Heute Thema: Zahlungsverkehr



Bankkunden sollten Schecks nur dann als Bezahlung beispielsweise für den ver-kauften PKW akzeptieren, wenn sie ihren Geschäftspartner gut kennen. Das gilt insbesondere für Schecks, die auf ein Konto bei einer ausländischen Bank aus-gestellt sind. Sie sollten sicher sein können, dass der Scheck echt und tatsächlich auch gedeckt ist. Was vielen Kunden bei der Einreichung des Schecks bei ihrer Bank nicht klar ist: Schecks können von ihrer Bank nur unter dem Vorbehalt des Eingangs des Scheckgegenwertes von der bezogenen Bank gutgeschrieben wer-den.

Deshalb weisen die Kreditinstitute bei jeder Scheckeinreichung darauf hin, dass der Eingang vorbehalten – kurz "E.v." – ist, das heißt: Obwohl der Betrag bereits als Gutschrift auf dem Konto des Scheckeinreichers erscheint, muss die Bank das Geld erst noch von dem Kreditinstitut des Scheckausstellers einziehen. Das kann bei Auslandsschecks längere Zeit in Anspruch nehmen. Stellt die Bank des Scheck-ausstellers fest, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt ist, wird sie den Scheck nicht bezahlen. Aufgrund des "geplatzten" Schecks muss die Bank des Scheckeinreichers dann die "E.v.-Gutschrift" auf dem Konto des Scheckeinreichers wieder rückgängig machen.

Bankkunden, die ihren Geschäftspartner nicht kennen und daher seine Seriösität nicht beurteilen können, sollten andere Zahlungsmittel vorziehen: Überweisung oder Bargeld.

Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten unter http://www.bankenverband.de abrufen.

Kontakt: Dr. Kerstin AltendorfBundesverband deutscher BankenTel.: 030/1663-1250E-Mail: bank-newsbdb.de 18 Zeilen à ca. 81 AnschlägeS&S 25.10.2005



Quelle: BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. (BDB) / pressrelations.de

27.10.2005 - 18:00 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 716 X