Müller: EU-Chemikalienverordnung muss praktikabel werden
Der Entwurf der EU-Chemikalienverordnung (REACH) muss dringend nachgebessert werden. Dies betonte Bayerns Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzstaatssekretärin Emilia Müller heute in München im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament.
Der Entwurf der EU-Chemikalienverordnung (REACH) muss dringend nachgebessert werden. Dies betonte Bayerns Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzstaatssekretärin Emilia Müller heute in München im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament: "Wir befinden uns in der heißen Phase der REACH-Gesetzgebung. Der vorliegende Entwurf verfehlt aber die selbst gesteckten Ziele. Für mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz brauchen wir praktikable Regelungen, die zügig zum Ziel führen, das heißt weniger Bürokratie für Hersteller und Behörden und mehr Sicherheit für die Verbraucher". Beispielsweise müsse für die Registrierung das tatsächliche Risiko entscheidend sein und nicht allein die produzierten bzw. importierten Mengen eines chemischen Stoffes. Auch seien die Registrierungsanforderungen zu vereinfachen und der Know-How-Schutz zu verbessern, so die Staatssekretärin. Durch REACH sollen das europäische Chemikalienrecht vereinheitlicht und rund 30.000 Chemikalien systematisch erfasst und bewertet werden.
Der Verordnungsentwurf mit weit mehr als 1.000 Seiten ist der Staatssekretärin zufolge immer noch ein bürokratisches Monstrum und in der Praxis kaum handhabbar. Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen die Chance haben, die rechtlichen Regelungen mit vertretbarem Aufwand umzusetzen und sicher zu handhaben. Müller: "Entscheidend ist für uns, dass ein Mehrwert für die Gesundheit und für die Umwelt geschaffen wird, ohne dabei Arbeitsplätze zu vernichten und Betriebsgeheimnisse preiszugeben". Innovationen, etwa im Bereich der Medizin- oder Umwelttechnik, dürfen durch REACH nicht erstickt werden. Bayern hatte im Rahmen einer Pilotstudie mit insgesamt 18 Unternehmen die Auswirkungen des Verordnungsentwurfs der EU auf die Fertigung hochinnovativer Produkte in Bayern untersucht und dabei gravierende Schwachstellen aufgedeckt. Im weiteren Rechtsetzungsverfahren zu REACH wird sich Bayern dafür einsetzen, dass- der Aufwand für die Registrierung von Stoffen verringert wird,- das konkrete Risikopotenzial von Stoffen für die Anwendung von REACH ausschlaggebend wird und- Wettbewerbsnachteile für EU-Unternehmen gegenüber Nicht-EU-Unternehmen vermieden werden.
Weitere Informationen: http://www.arbeitsschutz.bayern.de
Quelle: BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT (STMUGV) / pressrelations.de
08.11.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 544 X

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