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Bundesrat nimmt Stellung zur Reform der EU-Zuckermarktordnung




DBV bewertet Haltung des Bundesrates positiv

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet die am 23. September 2005 vom Bundesrat beschlossenen Forderungen für die geplante Reform der EU-Zuckermarktordnung positiv.

In seinem Beschluss fordert der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem auf, in Brüssel für eine zeitliche Verschiebung der Zuckermarktreform einzutreten und umgehend die Beratungen mit den Ländern für die anstehende nationale Umsetzung der Reform im deutschen Betriebsprämiengesetz aufzunehmen. Nach Auffassung des Bundesrates soll die Zuteilung der entkoppelten Ausgleichszahlungen betriebsindividuell erfolgen und auf Basis der betriebsindividuellen Vertragsrübenmengen (A-/B-Quote) ermittelt werden. Der Stichtag der Bemessung soll möglichst zeitnah an das Inkrafttreten der Reform gelegt werden. Die Länder fordern auch, die Zuteilung des Finanzplafonds an die Regionen bzw. Bundesländer entsprechend der einzelbetrieblichen Teilausgleiche aller Rübenbauerbetriebe der jeweiligen Region durchzuführen.

Nach Einschätzung des DBV haben damit die Bundesländer entsprechend den Anregungen aus dem Berufsstand einen praktikablen Vorschlag für die Umsetzung des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Teilausgleiches für die Rübenerzeuger gemacht. Der DBV fordert die Bundesregierung auf, in den Beratungen des EU-Ministerrates die dafür notwendigen Anpassungen zur Ausgestaltung des entkoppelten Ausgleichs mit Nachdruck einzubringen.

 

Autor: Deutscher Bauernverband Rückfragen an: DBV-Pressestelle Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin Telefon: 030 31904-239 Fax: 030 31904-431 Copyright: DBV



Quelle: DEUTSCHER BAUERNVERBAND (DBV) / pressrelations.de

23.09.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 218 X