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Landwirte ab 1. Januar 2006 Futtermittelunternehmer


- Herkunft der Futtermittel vom Feld bis zum Trog gefragt

Um die Lebensmittelherstellung sicherer zu machen, hat die EU ein ganzes Bündel von Maßnahmen erlassen. Das Prinzip der Rückverfolgbarkeit ist für Lebens- und Futtermittel gleichermaßen festgeschrieben.

Die neue Futtermittelhygieneverordnung bestimmt, wer sich bis spätestens zum 01.01.2006 registrieren lassen muss: alle Betriebe, die Futtermittel erzeugen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben. Hier ist jede Art von Futtermitteln für Nutztiere gemeint – vom Grünfutter über Heu bis hin zum Getreide. Daher gilt die Registrierungspflicht selbstverständlich auch für Landwirte, die Futtermittel oder tierische Erzeugnisse mit Hilfe dieser Futtermittel über den betrieblichen Eigenverbrauch hinaus herstellen.

Informationen und das Meldeformular hält die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena im Internet unter www.tll.de/fumi.htm oder unter 03641/683133 als Faxabruf bereit. Telefonische Anfragen sind zu richten an 03641/683471.

Bei den Landwirtschaftsämtern sind die Formulare und ergänzenden Hinweise ebenfalls erhältlich.

 

Katrin Trommer-HuckaufPressesprecherinBeethovenstraße 3 · 99096 ErfurtTel: (03 61) 37-99 930 Fax: (03 61) 37-99 939 E-Mail: pressestelletmlnu.thueringen.de Internet: www.thueringen.de/tmlnu



Quelle: MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT - THÜRINGEN / pressrelations.de

10.11.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 150 X