anzeige [x]

 Artikel online: 54.976
 Redakteure registriert: 2.667
 Gesamtreichweite (Artikelaufrufe): 10.457.055

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften: Arbeitsschutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe




Nach den bisherigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass bei einem möglichen Ausbruch der Vogelgrippe in der Geflügelhaltung keine direkte Infektionsgefahr für den Menschen besteht, wenn entsprechende Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden, darauf weist die Hauptstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hin.

Einer Einschleppung des Erregers der Vogelgrippe und der Gefahr der Bildung eines impfresistenten neuen Virus ist jetzt in der Bundesrepublik, aber auch in anderen EULändern, mit der Stallhaltungsverordnung für Geflügel begegnet worden. Obwohl der Virenstamm H5 N1, der die Ausbrüche der Krankheit in Asien bewirkt hat, derzeit nur schwer auf den Menschen überspringen kann, empfehlen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen. Bundesweit werden die Betriebsrevisoren des Technischen Aufsichtsdienstes die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben mit Geflügelhaltung beachten. Hinsichtlich der Arbeitsschutzmaßnahmen bietet auch der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) mit dem Beschluss 608 zur Vogelpest Informationen im Internet unter http://www.baua.de/prax/abas/besch608.htm an. Darüber hinaus haben die Bundesländer "Vogelgrippen-Hotlines" eingerichtet. Sie sind im Internet unter www.lsv.de/verbaende/aktuelles/presse/index.html zu finden.

 

Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung- Pressestelle -Albert MünzTel.: 0561/9359-240Fax: 0561/928303-241 mailto:presse1bv.lsv.de Internet: http://www.lsv.de



Quelle: LANDWIRTSCHAFTLICHE SOZIALVERSICHERUNG / pressrelations.de

10.11.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 159 X