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Umweltministerium gestattet Verbrennen von Kastanienlaub zur Bekämpfung der Miniermotte




Seit einigen Jahren verlieren Kastanienbäume auch in Mecklenburg-Vorpommern vorzeitig ihre Blätter. Schon im Frühsommer welken die Bäume, die Schönheit der Alleen und Parks des Landes leidet. Grund ist der massive Befall der Rosskastanien durch die Miniermotte. Im Zusammenwirken mit anderen Stressfaktoren wie begrenzter Wurzelraum, Tausalzeinsatz oder auch Autoabgase sinkt die Vitalität der Bäume. Eine wirksame Bekämpfung der Miniermotte ist schwierig. Eine großflächige chemische Bekämpfung ist aus ökologischen Gründen nicht angezeigt und teuer. An einer wirksamen biologischen Bekämpfung wird geforscht, sie steht aber noch nicht zur Verfügung. Eine einfache und wirkungsvolle Methode ist das Einsammeln und Vernichten des Falllaubes. Denn die Herbstpopulation der Kastanienminiermotte überwintert im Puppenstadium in den Blättern und kann daher mit dem Laub entfernt und vernichtet werden.

Bürgerinnen und Bürger haben in einigen Teilen des Landes bereits entsprechende Aktionen gestartet. "Ich begrüße und unterstütze diese Aktivitäten. Insbesondere bei Einzelbäumen und überschaubaren Kastanienbeständen hilft die Beseitigung des Laubes, den Befall zurückzudrängen und die Vitalität der Bäume zu stärken", unterstreicht Minister Methling.

Ein Problem stellt die Vernichtung der Blätter dar, um die Puppen und Larven abzutöten. Dazu bedarf es Temperaturen größer 70 Grad Celsius. Eine einfache Kompostierung im Garten reicht nicht aus, wohl aber die Behandlung in kommerziellen Kompostieranlagen. Das Verbrennen des Laubes nach der Pflanzenabfalllandesverordnung ist nur im März und Oktober zulässig.

"Ich habe mich entschieden, bis auf Weiteres durch eine Allgemeinverfügung das Verbrennen von Laub ausschließlich zur Bekämpfung der Miniermotte auch außerhalb dieser Zeit jeweils bis zum Jahresende zu gestatten. Einer besonderen Erlaubnis bedarf es insofern nicht. Die Brandschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen sind natürlich einzuhalten. Damit sollen Eigeninitiativen vor Ort zur Eindämmung des Kastanienschädlings unterstützt werden. Vorzuziehen ist jedoch die Abgabe des gesammelten Laubes in den zahlreichen Kompostierungsanlagen des Landes", betont Minister Methling.

Nähere Informationen sind über die Abfallbehörden der Landkreise und die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur zugänglich. Der Text der Allgemeinverfügung wird unter www.um.mv-regierung.de sowie im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

 

Schloßstraße 6 – 819053 SchwerinTelefon: (0385) 588-8003Telefax: (0385) 588-8990E-Mail: pressestelleum.mv-regierung.de V.i.S.d.P.: Ilona Stadler



Quelle: UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN / pressrelations.de

14.11.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 482 X