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Umweltminister nehmen Verantwortung für Hochwasserschutz und ökologische Umgestaltung der Flüsse wahr




23.06.05 - Auf der heute in Berlin beginnenden zweitägigen Flussgebietskonferenz 2005 der Bundesregierung berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling als Vorsitzender der Umweltministerkonferenz (UMK) heute Nachmittag über die Zusammenarbeit der Umweltminister des Bundes und der Länder beim Hochwasserschutz und der ökologischen Umgestaltung der Flüsse. Seit der 1. Flusskonferenz, die am 15. September 2002 unmittelbar nach dem Elbehochwasser stattfand, konnten folgende Ergebnisse erreicht beziehungsweise Maßnahmen eingeleitet werden:

Die Zusammenarbeit der Bundesländer sowie zwischen den Ländern und dem Bund wurde weiter verbessert.

Die "Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz – Ursachen und Konsequenzen" aus dem Jahr 1995 wurden ergänzt und konkretisiert. Die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Elbehochwasser 2002 wurden eingearbeitet.

Im Ergebnis der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz der grenzüberschreitenden Gewässer wurden Aktionspläne zum Hochwasserschutz erarbeitet. So enthält zum Beispiel der "Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe", der von der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) verabschiedet wurde, konkrete Gebiete in den einzelnen Ländern, die für die Hochwasserrückhaltung besonders geeignet sind.

Derzeit wird ein Staatsvertrag vorbereitet, in dem die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Zusammenarbeit bei der Hochwasserbekämpfung festschreiben. Vorbild dafür ist die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Flutung der Havelpolder im Jahr 2002. Durch die erfolgte Kappung des Elbescheitels um rund 45 Zentimeter wurde die Hochwassergefahr in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen deutlich gemindert.

Die Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder hat sich verpflichtet, das am 10. Mai 2005 beschlossene Bundesgesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in Landesprogrammen umzusetzen. Nach Ansicht der Umweltminister stellt das Bundesgesetz einen tragbaren Kompromiss zwischen vorsorgendem Hochwasserschutz und Siedlungsentwicklung dar. Aufgabe der Länder ist es jetzt, dafür zu sorgen, dass Schadenspotenziale und Hochwasserrisiken in Überschwemmungsgebieten nicht weiter erhöht, sondern verringert werden.

Zur Verbesserung der Hochwasservorhersage und der Hochwasserwarnung haben die Länder Hochwassermeldepläne erarbeitet oder bestehende Verordnungen überarbeitet. Um die Vorwarnzeiten für die Hochwasserabwehr und für die betroffenen Bürger zu verlängern, wurden gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst und der Bundeswasserstraßenverwaltung entsprechende Projekte initiiert, an deren Umsetzung zum Teil noch gearbeitet wird.

Für die ökologische Umgestaltung der Fließgewässer entsprechend den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) hat die Umweltministerkonferenz im Jahr 2003 eine Arbeitshilfe zur einheitlichen Umsetzung herausgegeben. Die Bestandsaufnahme aller Gewässer ist in den Ländern abgeschlossen. Für 10 Flussgebiete in Deutschland bzw. an denen Deutschland beteiligt ist, liegen inzwischen koordinierte Berichte vor.

Die Umweltminister des Bundes und der Länder sind sich darin einig, dass die möglichst naturnahe Wiederherstellung der Gewässer allein mit den finanziellen Mitteln der Länder nicht bis zum Jahr 2015, wie in der EU-WRRL gefordert, zu schaffen ist. Denn nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in nahezu allen Bundesländern, befinden sich fast 90 Prozent der Fließgewässer nach den Kriterien der EU-WRRL in keinem ökologisch guten Zustand. Es wir Jahrzehnte dauern, bis die hohen Zielvorgaben annähernd erreicht werden können.

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe arbeiten Bund und Länder an einvernehmlichen Lösungen zur ökologischen Umgestaltung der Bundeswasserstraßen.

An der Flussgebietskonferenz 2005 nehmen Vertreter von sechs Bundesministerien, der EU-Kommission, der Anrainerstaaten, der Ministerkonferenzen und der Verbände teil. Weitere Themen der Konferenz sind unter anderem: Einfluss und Auswirkungen des Klimawandels auf die Flüsse, Koordinierung des Katastrophenschutzes, Flächennutzung in Flussgebieten sowie die gemeinsame Verantwortung, Aufgabenteilung und Grenzen der Verantwortlichkeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

 

Umweltministerium Mecklenburg VorpommernSchloßstraße 6 – 819053 SchwerinTelefon: (0385) 588-8003Telefax: (0385) 588-8990E-Mail: pressestelleum.mv-regierung.de V.i.S.d.P.: Ilona Stadler



Quelle: UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN / pressrelations.de

23.06.2005 - 17:47 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 460 X